EEG 2021 auf Innovation und Europa ausrichten
dena-Stellungnahme zur EEG-Novelle / mehr Marktnähe und engere Anbindung an europäische Beschlüsse / besonders positiv: Ausrichtung des Stromsektors auf Klimaneutralität
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) begrüßt viele Punkte im derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Er nimmt ein deutlich ambitionierteres Niveau in den Blick als die bestehenden Regelungen. Aus Sicht der dena müsste der Entwurf allerdings an mehreren Stellen die Ausrichtungen auf die neuen klimapolitischen Ziele deutlicher angehen. Das neue EEG soll einen spürbaren Impuls für den engagierten Ausbau erneuerbarer Energien geben. Dafür muss es aus Sicht der dena so gestaltet sein, dass es Innovationen fördert, marktnah und europäisch ausgerichtet ist und gleichzeitig deutlich unbürokratischer wird. Anhand dieser Bewertungskriterien schlägt die dena Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren vor. Zentral ist dabei, dass die Integrierte Energiewende - also die Kopplung der Sektoren - stärker vorangetrieben wird.
"Die Integrierte Energiewende ist das Gerüst für den weiterhin erfolgreichen Umbau der Energieversorgung. Deutschland hat sich auf den Weg zu Klimaneutralität gemacht und muss dafür zügig die notwendigen Prozesse einleiten. Noch immer ist das EEG dafür eines der zentralen Instrumente. Es ist daher gut, dass im EEG 2021 das Ziel verankert ist, noch vor 2050 einen treibhausgasneutralen Stromsektor zu erreichen. Im Zentrum der aktuellen Debatte steht auch die Frage nach dem prognostizierten Bruttostromverbrauch im Jahr 2030, der als Ausgangspunkt für die 65-%-Quote gilt. Es ist gut, dass der Entwurf festhält, dass bei weiter wachsendem Strombedarf die Ausbaukorridore korrigiert werden sollen (§ 98 Abs. 3). Inkonsequent ist jedoch, dass in der Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrats an der Prognose von 580 TWh für den Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 festgehalten wird."
Die als Referenz angegebenen Studien (März 2020: Prognos, Öko-Institut für UBA) setzen nach Auffassung der dena den Bruttostromverbrauch zu niedrig an. Entwicklungen wie die Verabschiedung der Wasserstoffstrategie bilden sie nicht ausreichend ab. Auch wenn mit einer deutlichen Steigerung erst in einigen Jahren zu rechnen ist, sollte die Novelle dieses - politisch selbst vorgegebene Ambitionsniveau - abbilden. Prinzipiell stellt sich für die dena die Frage, wie sinnvoll die Ausrichtung des Ausbaus erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch ist.
Mit Blick auf die Nationale Wasserstoffstrategie ist auch die Umsetzung der versprochenen Entlastung von der EEG-Umlage durch eine Umsetzung in der Besonderen Ausgleichsregelung nicht ausreichend gegeben. Die dena sieht hier gleich zu Beginn eines neuen Wirtschaftszweigs eine Diskriminierung wesentlicher Akteure, die vor allem daran arbeiten, das große Potenzial einer dezentralen Nutzung von Wasserstoff zu mobilisieren.
Der Bedarf an erneuerbarer Energie ist riesig. Er ergibt sich aus den unmittelbaren klimapolitischen Zielvorgaben, erfreulicherweise mittlerweile aber auch aus einer sehr starken marktgetriebenen Nachfrage, da mehr und mehr Unternehmen eigene ambitionierte Zielvorgaben mit Blick auf Klimaneutralität haben. Wie zusätzlich benötigte erneuerbare Energien erreicht werden können, gibt die Europäische Union u.a. mit dem Clean Energy Package vor. Dies bezieht sich vor allem auf die Eigenverbrauchsregelungen und die Schaffung eines attraktiven Mieterstrommodels. Industrie und Gewerbe haben ein Interesse an sauberen und kostengünstigen Strom vom eigenen Dach. Das EEG sollte sie nicht in Ausschreibungen zwingen und ihnen stattdessen die Eigenversorgung ermöglichen. Das gibt auch innovativen Geschäftsmodellen Schwung.
Damit das EEG innovationsfördernder wird, müssen neue technologische Lösungen und Geschäftsmodelle stärker berücksichtigt werden. Überholte Regelungen sollten abgeschafft, vielversprechende dagegen ausgebaut werden. Hinsichtlich der Bestandsanlagen ist spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt, Grundlagen für Geschäftsmodelle zu schaffen, die technologische Innovationen anreizen. Hier bleibt der Gesetzesentwurf hinter seinen Möglichkeiten zurück.