dena empfiehlt vier Kriterien bei der Ausgestaltung des EEG
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, kommentiert den Kabinettsentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
„Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf der EEG-Novelle legt die Bundesregierung eine durchaus ambitionierte Überarbeitung des langfristigen Rechtsrahmens für den Ausbau erneuerbarer Energien vor. Das EEG 2021 nimmt erstmals die Klimaneutralität 2050 in den Blick und verankert das Ziel einer treibhausgasneutralen Stromversorgung. Das ist konsequent und richtig.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat heute bestätigt, dass – nach Anhebung des EU-Klimaziels – im weiteren Verfahren oder im Anschluss das Erneuerbare-Energien-Ziel für 2030 angepasst wird. Die Sicherstellung des dafür erforderlichen Ausbaus erneuerbarer Energien hat daher höchste Priorität.
Auch vor diesem Hintergrund ist die dena der Auffassung, dass bei der Ausgestaltung des EEG folgende Kriterien im Vordergrund stehen müssen. Erstens: Das EEG sollte frühzeitig und so umfänglich wie möglich an die sich im Rahmen der EU-Gesetzgebung kommenden Anforderungen angepasst werden. Zweitens: Der künftige Rechtsrahmen soll technologische Innovationen anreizen und die sektorübergreifende Integrierte Energiewende vorantreiben. Drittens: Nur über die Förderung lassen sich die Ausbauziele kaum erreichen. Die Forcierung marktwirtschaftlicher Instrumente und Geschäftsmodelle sowie die Schaffung der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen sollte ein zentrales Anliegen sein. Viertens: Unternehmen und andere Akteure sollten bestmöglich durch Vereinfachung der Rechtsvorschriften entlastet werden. Das gilt insbesondere für die Ausgestaltung der vielfältigen Sonderregelungen bei der Höhe und Anrechenbarkeit der EEG-Umlage.
Angesichts erheblich verschärfter Klimaziele wird klar, dass inkrementelle Veränderungen allein nicht für die erforderliche Beschleunigung der Transformation der Sektoren reichen werden. Insbesondere dort, wo die Richtung schon vorgegeben erscheint, sollten die Dinge entsprechend konsequent zu Ende gedacht und umgesetzt werden.
Der Kabinettsentwurf liefert an einigen Stellen gute Ansätze. Um die emissionsfreie Stromversorgung zu verankern, sollen zum Beispiel mithilfe eines Koordinierungsmechanismus die Aktivitäten von Bund und Ländern besser aufeinander abgestimmt werden. Zudem soll über eine Südquote für die Windenergie eine bessere regionale Steuerung und eine Reduzierung der Systemkosten erreicht werden. Dies ist ein wichtiges Element, wird allerdings nicht Netzausbau und Netzoptimierung ersetzen. Gut für eine Steigerung der Akzeptanz ist der im Entwurf vorgesehene Ansatz, die Kommunen zu beteiligen.
An verschiedenen Stellen wird es im Rahmen des weiteren Prozesses noch Änderungen geben. So sind die weiterhin angenommenen 580 Terawattstunden (TWh) beim Stromverbrauch im Jahr 2030 aus Sicht der dena zu niedrig angesetzt. Die absehbar steigende Stromnutzung in Industrie, Elektromobilität oder für Wärmepumpen sowie im Kontext der Wasserstoffstoffstrategie lässt sich damit kaum decken. In der Konsequenz wird zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels trotz weiterer Erfolge bei der Energieeffizienz höchstwahrscheinlich deutlich mehr Strom aus erneuerbaren Energien benötigt werden. Die bessere Verknüpfung der Sektoren ist dabei wesentlich für den weiteren Erfolg der Energiewende. Dabei wird es perspektivisch darauf ankommen, den Energieträger Strom weniger mit Abgaben und Umlagen zu belasten und die sich daraus ergebenden bürokratischen Entlastungen vollumfänglich zu ermöglichen. Das gilt insbesondere auch für die in der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung vorgesehene Befreiung von der EEG-Umlage für alle Elektrolyseurbetreiber. Um einen klimafreundlichen, wettbewerblichen Markthochlauf für die Wasserstoffelektrolyse zu erzielen, ist es wichtig, eine Lösung zu finden, die allen Akteuren zur Verfügung steht.
Für mehr Klimaschutz braucht es auf jeden Fall mehr erneuerbare Energien – und dafür mehr Ausbau, aber auch mehr Marktorientierung. Das klingt zwar im Kabinettsentwurf an, ist aber zu unkonkret. Die EEG-Novelle sollte mutig die Akzente setzen, die es für eine moderne und zukunftsfähige Energieversorgung braucht. Darin liegt jetzt die Chance. Die dena wird das weitere Verfahren konstruktiv begleiten und den Austausch mit anderen Akteuren intensivieren.“