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30.12.24 Dossier Digitalisierung Gebäude Gesetzlicher Rahmen Digitalisierung & Innovation vorantreiben

Verpflichtende Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden (§ 71a GEG) – Teil 2: Neubau

Für wen gilt die Regelung? Welche Maßnahmen sind im Neubau umzusetzen?

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Erläuterungen zum Gebäudeenergiegesetz § 71a

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt in § 71a vor, dass alle Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen von mehr als 290 kW Nennleistung bis Ende 2024 mit einem Gebäudeautomationssystem ausgestattet werden müssen. Dies soll erhebliche Energieeinsparungen ermöglichen. Dieses Dossier erklärt:

  1. für wen die Reglung gilt,
  2. welche Maßnahmen umzusetzen sind und erläutert
  3. die zusätzlichen Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude.

Dossier unterstützt Akteure bei der Umsetzung des § 71a GEG

Dieses Dossier soll einerseits zu einem besseren Verständnis des § 71a GEG beitragen. Andererseits soll es die Akteure bei der Umsetzung unterstützen. Im Zuge der Erarbeitung der Dossiers wurde das KEDi bezüglich juristischer Fragen durch das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) unterstützt. Das Dossier beantwortet unter anderem folgende Fragen:

- Welche Automationsanforderungen müssen umgesetzt werden?
- Was ist hinsichtlich der Interoperabilität gefordert?
- Welche Anforderungen bestehen an das Inbetriebnahme-Management?

Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi)

Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung in Industrie und Gebäuden (KEDi)

Ziel: Potenziale für Energieeffizienz mittels Digitalisierung heben; das KEDi unterstützt dabei kleine und mittlere Unternehmen sowie die Gebäudewirtschaft.

Themen: Digitalisierung, Energieeffizienz, Förderung, Gebäude, Gesetzlicher Rahmen, Industrie, Künstliche Intelligenz, Digitalisierung & Innovation vorantreiben

Laufzeit: Seit 2022