Power Purchase Agreements (PPA): Risiken absichern
Was passiert, wenn der Abnehmer ausfällt? dena-Experte Jannis Moss fasst die Lösungsansätze der Publikation "Risikoabsicherung für PPAs" zusammen.

PPAs beziehungsweise langfristige Stromlieferverträge spielen eine zentrale Rolle beim marktgetriebenen Ausbau erneuerbarer Energien. Sie bieten Unternehmen langfristige Planungssicherheit und ermöglichen es Erzeugern, ihre Projekte unabhängig von staatlichen Fördermechanismen zu realisieren. Doch gerade das Ausfallrisiko der Abnehmer stellt für die Projektfinanzierung eine große Herausforderung dar.
Die Analyse wurde im Rahmen der Marktoffensive Erneuerbare Energien der dena veröffentlicht.
Neue EU-Richtlinien und ihre Auswirkungen auf den Strommarkt
Mit der im Jahr 2024 verabschiedeten Electricity Market Directive (EMD) hat die EU die Weichen für die zukünftige Gestaltung des Strommarktes in den Mitgliedsstaaten gestellt. Zwei zentrale Instrumente sollen den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben: Während der geförderte Ausbau über Contracts for Differences (CfDs) erfolgen soll, wird der ungeförderte Markt durch langfristige PPAs gestärkt und ausgeweitet. CfDs sind staatlich abgesicherte Verträge, die Erzeugern eine feste Vergütung für ihren Strom garantieren und so das Marktrisiko reduzieren.
Vorteile einer staatlichen Risikoabsicherung
Obwohl das Interesse der Industrie und des Gewerbes am direkten Bezug von erneuerbarem Strom hoch ist, stellt das Ausfallrisiko der Abnehmer für Banken eine erhebliche Hürde bei der langfristigen Finanzierung von PPA-Projekten dar. Im Gegensatz zur gegenwärtigen Marktprämie (und auch den zukünftigen CfDs), die eine Absicherung durch den Staat bietet, bewerten Banken das potenzielle Risiko eines Zahlungsausfalls beim Abnehmer besonders kritisch. Eine fehlende oder unzureichende Bonität bzw. Rating führen häufig zu höheren Finanzierungskosten oder sogar zur Verweigerung einer Kreditvergabe für neue Projekte.

Berechnungen aus der dena-Publikation zeigen, dass eine staatliche Risikoabsicherung den direkten Zugang von Industrie und Gewerbe zu erneuerbaren Energien erleichtert. Sie ermöglicht Unternehmen einerseits eine langfristige Marktabsicherung. Andererseits unterstützt sie die Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive und der EU-Taxonomie. Zudem stärkt sie die marktbasierten Finanzierungsbedingungen und schafft damit Anreize für weitere Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien.
Europäische Beispiele aus Norwegen, Frankreich und Spanien zeigen, dass es erfolgreiche staatliche Garantiemechanismen für PPAs gibt, die sich teilweise durch Prämien selbst finanzieren. Entscheidend sind dabei:
- die Institution, die die Garantie vergibt,
- die Kriterien für berechtigte Abnehmer und Erzeuger,
- spezifische Anforderungen an das PPA,
- die Struktur der Garantie sowie
- die Finanzierung des Instruments.
Schnell umsetzbar
Staatliche Garantien können so ausgestaltet werden, dass sie die öffentlichen Finanzen nur minimal belasten. Zudem belegen europäische Modelle, dass eine beihilferechtskonforme Umsetzung möglich ist. Dadurch ergibt sich eine doppelte Chance: Einerseits bleibt der finanzielle Spielraum des Staates weitgehend erhalten, andererseits kann ein entsprechendes Instrument in Deutschland rasch eingeführt werden.
Weitere Informationen: https://www.dena.de/marktoffensive-ee/
Auch die dena-12 Leitplanken für die neue Legislatur unterstreichen die Bedeutung von PPAs, um den Ausbau erneuerbarer Energien im Strommarkt voranzutreiben.