Gezielt stärken: Herkunftsnachweise als Wertkomponente
Wie Deutschland das Marktpotenzial von Herkunftsnachweisen nutzen kann
Herkunftsnachweise können den marktlichen Ausbau erneuerbarer Energien stärken. dena-Experte Jannis Moss erklärt, warum dafür Qualität, Transparenz und ein stärkeres heimisches Angebot entscheidend sind.
Herkunftsnachweise fristen in der Energiedebatte oft ein Schattendasein. Zu Unrecht: Sie machen die erneuerbare Herkunft von Strom überprüfbar und sind für viele Unternehmen längst ein fester Bestandteil ihrer Dekarbonisierungs-Strategie.
Unsere Analyse zeigt aber auch ein strukturelles Problem. Deutschland entwertete 2025 Herkunftsnachweise für rund 224 Millionen Megawattstunden. Nur rund 46 Millionen davon wurden hierzulande ausgestellt – gut ein Fünftel.
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Deutschland nutzt sein Marktpotenzial kaum
Die Lücke wird vor allem durch Importe geschlossen. 2025 kamen rund 218 Millionen Herkunftsnachweise aus dem Ausland. Wasserkraft stellte 67 Prozent der Importe dar, was in etwa dem Anteil norwegischer Nachweise entspricht.
Das ist bilanziell zulässig, bringt aber kaum Geld in neue deutsche Erneuerbare-Energien-Projekte. Bei einem angenommenen Wert von etwa 1,50 € pro Herkunftsnachweis sind damit etwa 330 Millionen Euro möglicher Investitionsanreize nicht für deutsche Projekte genutzt worden. Viele norwegische Wasserkraftwerke, Hauptlieferanten für Importe, sind hingegen seit Langem abgeschrieben. Ihr zusätzlicher Beitrag zum Ausbau ist daher begrenzt.
Aus meiner Sicht sollten wir Herkunftsnachweise deshalb nicht nur danach bewerten, ob sie formal gültig sind. Entscheidend ist auch ihre Qualität: Wo und wann wurde der Strom erzeugt? Aus welcher Technologie und welcher Anlage stammt er?
Der Investitionsrahmen für erneuerbare Energien verändert sich. Erfahren Sie, wie Erneuerbare auch künftig erfolgreich finanziert und vermarktet werden können.
PPAs verbinden Nachweis und reale Beschaffung
Besonders sichtbar wird der Wert hochwertiger Nachweise bei Power Purchase Agreements, kurz PPAs. Diese langfristigen Stromlieferverträge sichern Erzeugern Erlöse und Unternehmen Preise. Der Herkunftsnachweis dokumentiert dabei die grüne Eigenschaft jeder Megawattstunde.
Ein PPA allein beweist nicht automatisch die erneuerbare Herkunft. Umgekehrt belegt ein separat gekaufter Herkunftsnachweis keine physische Lieferung. Erst eine sauber geregelte Kombination schafft eine belastbare Verbindung zwischen Anlage, Strommenge und Abnehmer.
Für neue, ungeförderte Anlagen werden Herkunftsnachweise so zu einer zusätzlichen Erlössäule. Gerade bei knappen Margen kann diese Wertkomponente Investitionen erleichtern. Deutschland nutzt dieses Potenzial bislang nur unzureichend.
FAQ zu Herkunftsnachweisen
Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein elektronisches Zertifikat. Er weist nach, dass eine Megawattstunde Strom aus einer erneuerbaren Energiequelle erzeugt wurde. Er enthält unter anderem Angaben zur Energiequelle, zur Anlage, zu ihrem Standort, ihrer Inbetriebnahme und ihrem Förderstatus. Wird ein HKN einem Stromverbraucher zugeordnet, wird er im Herkunftsnachweisregister entwertet. Damit ist sichergestellt, dass die erneuerbare Eigenschaft dieser Strommenge nur einmal vermarktet wird.
HKN können unabhängig vom physischen Strom gehandelt und über nationale Register zwischen Marktteilnehmern übertragen werden. Der Handel erfolgt bilateral, über Broker, an Börsen oder gemeinsam mit einem Stromliefervertrag. Der Preis hängt von Angebot und Nachfrage sowie von der Qualität des Nachweises ab. Relevant sind beispielsweise Herkunftsland, Erzeugungstechnologie, Anlagenalter und Förderstatus.
Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein meist langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Anlagenbetreiber und einem Abnehmer. Preis, Laufzeit, Lieferprofil und die Übertragung der HKN werden individuell vereinbart. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist dagegen ein Fördermechanismus. PPA und EEG bezeichnen somit keine unterschiedlichen Stromarten, sondern verschiedene Formen der Finanzierung und Vermarktung. PPAs werden insbesondere zur Finanzierung ungeförderter Neuanlagen und zum Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen genutzt. Für EEG-geförderte Strommengen dürfen in Deutschland grundsätzlich keine HKN vermarktet werden.
Ein PPA regelt die Stromlieferung, weist aber nicht automatisch deren erneuerbare Herkunft nach. Diese grüne Eigenschaft wird durch HKN dokumentiert. Bei einem Green PPA werden Stromlieferung und HKN vertraglich miteinander verbunden. Der Abnehmer kann seinen Strombezug dadurch einer bestimmten erneuerbaren Anlage zuordnen und für seine Klimabilanz oder Nachhaltigkeitsberichterstattung nachweisen.
Das Doppelvermarktungsverbot soll verhindern, dass die erneuerbare Eigenschaft einer Strommenge zweimal verkauft wird. Deshalb werden für EEG-geförderte Strommengen in Deutschland grundsätzlich keine handelbaren HKN ausgestellt. Eine Anlage kann ihre grüne Eigenschaft somit entweder im Rahmen der EEG-Förderung oder über HKN vermarkten. Das schützt vor einer doppelten Anrechnung, begrenzt aber zugleich das Angebot an HKN aus deutschen Anlagen.
HKN aus anderen europäischen Ländern weisen die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen bilanziell korrekt nach. Sie stammen allerdings gerade in Norwegen häufig aus älteren, bereits abgeschriebenen Wasserkraftwerken. Kritik entsteht, wenn ihr Kauf den Eindruck vermittelt, er finanziere neue Erzeugungsanlagen oder verändere den physischen Strombezug. Entscheidend ist daher, transparent zwischen dem bilanziellen Herkunftsnachweis und einem zusätzlichen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien zu unterscheiden.
Qualität muss im Markt sichtbar werden
Transparenz in der Stromkennzeichnung ist wesentlich, um die Qualität und Herkunft des Stromes sichtbar zu machen. Der oft diskutierte Vorwurf des Greenwashings entsteht, wenn ein günstiger Nachweis aus einer alten Anlage als Beleg für eine ambitionierte Beschaffungsstrategie dient, ohne dass dieser Unterschied aufgezeigt wird. Kurz gesagt: Der Claim muss zur Qualität der Herkunftsnachweise passen – und hier gibt es bei der Verwendung viel Potenzial nach oben.
Unsere Szenarioanalyse zeigt: Der Wert von Herkunftsnachweisen hängt maßgeblich von den politischen Regeln ab. Granularität, Lieferfähigkeitsanforderungen oder Quoten können ihn stärken. Eine pauschale Ausweitung des Angebots könnte ihn dagegen deutlich mindern.
Wir brauchen deshalb ein System, das Qualitätsunterschiede sichtbar und handelbar macht. Zeitlich und regional genauere Nachweise können Erzeugung und Verbrauch enger zusammenführen. Das stärkt die Glaubwürdigkeit und kann Anreize für eine flexible Nachfrage setzen.
Auch das Doppelvermarktungsverbot für neue geförderte Anlagen sollten wir differenziert prüfen. Mehr deutsche Nachweise wären sinnvoll. Die Reform darf aber ungeförderte Projekte und den PPA-Markt nicht schwächen.
Herkunftsnachweise sind kein Nebenschauplatz mehr. Mit klaren Qualitätsmerkmalen, digitalen Registern und verlässlichen Regeln können sie Transparenz schaffen und zusätzliche Erlöse für erneuerbare Energien mobilisieren. Genau daran sollten wir sie messen.
Die Analyse zeigt, wie Herkunftsnachweise (HKN) unter passenden Rahmenbedingungen zum strategischen Hebel für die marktbasierte Energiewende werden können.
Jannis Moss ist Politikwissenschaftler und hat einen Masterabschluss in Public Policy. Bei der dena – Deutsche Energie-Agentur ist er seit September 2023 in der Stabsstelle Politik, Strategie und Grundsatzfragen als Senior-Experte tätig und arbeitet im Projekt „Marktoffensive Erneuerbare Energien“. Zuvor war er unter anderem als Projektleiter beim Bundesverband Windenergie tätig sowie in einer Bürgerenergiegenossenschaft aktiv.