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29.10.20 Erneuerbare Energien Gesetzlicher Rahmen Mobilität Energie erzeugen & verteilen

Stellungnahme der dena zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

Die dena begrüßt die Initiative des Bundesumweltministeriums, die EU-Vorgaben der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie für den Verkehr in einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote umzusetzen.

Die dena begrüßt die Initiative des Bundesumweltministeriums, die EU-Vorgaben der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie für den Verkehr (EE-Richtlinie – 2001/2018) in einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote umzusetzen. In der Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz verweist sie auf die Bedeutung der in der Richtlinie verankerten Ziele, um das nationale Klimaschutzziel 2030 sowie die angestrebte Klimaneutralität im Jahr 2050 zu erreichen, und die daraus abzuleitenden Maßnahmen.

So ist es aus Sicht der dena ebenso erforderlich, den Hochlauf hocheffizienter Antriebe deutlich zu beschleunigen und den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe – wie Powerfuels oder fortschrittliche Biokraftstoffe – über die THG-Quote zu forcieren. Vor dem Hintergrund, dass der Verkehrssektor in Deutschland wie auch europaweit am weitesten von den Zielen der Energiewende entfernt ist, müssen die Emissionen zügig deutlich reduziert werden. Die THG-Quote sollte – neben weiteren Maßnahmen zur THG-Reduzierung – an die deutschen Klimaschutzziele angepasst werden.

Die dena plädiert dafür, mit der deutschen Gesetzgebung ab 2021 Vorgaben für den Erneuerbare-Energien-Anteil im Verkehr sowie der Treibhausgaseinsparungen zu machen. Die THG-Quote von derzeit sechs sollte schrittweise auf mindestens 16 Prozent angehoben werden. In Bezug auf Powerfuels sieht die dena, mit einer Forderung nach 2 Prozent für den Verkehr, insgesamt deutlich mehr Potenzial als bislang im Referentenentwurf adressiert. Die Einführung einer verpflichtenden Quote für strombasierte Flugkraftstoffe wird ausdrücklich begrüßt.

Hinsichtlich der Förderung der E-Mobilität sieht die dena die Gefahr einer Marktverzerrung durch die Mehrfachanrechnung innerhalb der THG-Quote. Zudem sollte die Qualität des eingesetzten Stroms stärker berücksichtigt werden, etwa durch direkte Grünstromlieferverträge (PPAs). Konventionelle Biokraftstoffe sollten, unter Berücksichtigung des iLUC-Risikos, auch künftig einen Sockelbeitrag zur THG-Einsparung von mindestens 3,5 Prozent leisten dürfen.

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