Neue Stromnetzentgeltsystematik: Ein solides Fundament für die neue Energiewelt
Der AgNES-Entwurf schafft eine gute Grundlage – doch es bleiben offene Fragen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren Entwurf für eine neue Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgelegt. Katharina Umpfenbach, dena-Expertin für Strom, ordnet den Entwurf ein.
Die BNetzA entwickelt die Netzentgeltsystematik weiter und setzt dabei auf klaren Zielen: Sie will eine verlässliche Grundlage schaffen, um Netzkosten verursachungsgerecht zu verteilen, Anreize für eine effiziente Netznutzung zu setzen und mehr Flexibilität zu ermöglichen.
Weiterentwicklung in der Niederspannung: Anpassungen für Prosumer
In der Niederspannung bleibt es weiterhin beim bewährten System aus Grundpreisen (feste Kosten für die Netzbereitstellung) sowie Arbeitspreisen (verbrauchsabhängige Kosten).
Um einen ausreichenden Finanzierungsbeitrag trotz hohen Eigenverbrauchs zu sichern, führt die BNetzA für Prosumer künftig einen pauschalen Aufschlag auf den Grundpreis ein.
Das ist eine pragmatische Lösung, die allerdings nicht den unterschiedlichen Autarkiegrad der Prosumer berücksichtigt. Besonders bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung führt dies zu ungerechtfertigt hohen Kosten für die einzelnen Nutzer und gefährdet die Wirtschaftlichkeit dieses Modells. Hier sollte die BNetzA die Regelung präzisieren, um fairere Bedingungen zu schaffen.
Mehr Flexibilität durch Kapazitätspreise oberhalb der Niederspannung
Oberhalb der Niederspannung setzt die BNetzA auf eine neue Systematik: Hier wird künftig ein Kapazitätspreis für eine zuvor bestellte Kapazität erhoben. Wird diese überschritten, fällt ein erhöhter Arbeitspreis an.
Diese Neuerung bringt gleich zwei Vorteile mit sich: Zu einem beseitigt sie Hindernisse für die Bereitstellung von Flexibilität, also das Verschieben von Stromverbrauch basierend auf Preissignalen. Zum anderem setzt sie Anreize, die genutzte Netzkapazität sinnvoll zu begrenzen.
Neue Entgelte für Erzeuger, Speicher und Elektrolyseure
Erstmals zahlen auch neue Erzeuger, Batteriespeicher und Elektrolyseure moderate Entgelte je kW Anschlusskapazität. Dadurch entstehen zwei positive Effekte: Diese Maßnahme schafft Anreize, Netzanschlüsse effizient zu nutzen und verbreitert die Finanzierungsbasis für die Stromnetze.
Allerdings gibt es auch hier einer Herausforderung: Die neuen Entgelte für Erzeuger könnten bei erneuerbaren Energien zu höheren Förderkosten und bei der gesicherten Kraftwerksleistung zu höheren Kosten des Kapazitätsmechanismus führen.
Daher sollte der Bundestag das Zusammenwirken der neuen Netzentgeltsystematik mit den Effekten des Netzpakets und des EEG auf den Ausbau der erneuerbaren Energien evaluieren. Angesichts steigender Strombedarfe bleibt der schnelle Ausbau zusätzlicher Erzeugungskapazitäten zentral. Dafür braucht die Branche Planungssicherheit.
Die Sondernetzentgelte für die Industrie werden zunächst bis 2031 verlängert. Da die Industrie ebenfalls Planungssicherheit braucht, um Investitionen in die Elektrifizierung voranzutreiben, ist eine zügige Nachfolgeregelung entscheidend. Diese soll wettbewerbsfähige Stromkosten ermöglichen sowie Fehlanreize für den Flexibilitätseinsatz beseitigen.
Dynamische Netzentgelte: Chancen für Speicher, Risiken für Erzeuger – und Potenziale für Letztverbraucher
Ab den 2030er Jahren sollen dynamische, lokal differenzierte Netzentgelte Anreize für eine effizientere Netznutzung setzen. Besonders Batteriespeicher können sehr gut auf solche Preisanreize reagieren. Doch für Erzeuger birgt das neue System auch Risiken: Erlöse werden unsicher und Fehlsteuerungen sind möglich.
Letztverbraucher sollten hingegen auch einbezogen werden. Der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes EnWG ermöglicht bereits heute zeitvariable Netzentgelte für steuerbare Verbraucher. Durch die umfassende Einbindung dieser Verbraucher lassen sich Flexibilitätspotenziale für das Netz besser nutzen, Netzkosten begrenzen und neue Geschäftsfelder eröffnen.
Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme (PDF, 169 KB)