MiSpeL – ein Durchbruch für Prosumer?
Neue Rahmenbedingungen für Stromspeicher und bidirektionale Ladepunkte
Elias Schiafone, dena-Experte für Geschäftsmodelle und Regulatorik, erklärt die Auswirkungen der Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL). Es ergeben sich neue wirtschaftliche und regulatorische Möglichkeiten, aber auch Anforderungen an die digitale Infrastruktur.
Mit der neuen MiSpeL-Festlegung schafft die BNetzA erstmals einen regulatorischen Rahmen, der Batteriespeicher und Ladepunkte flexibler nutzbar macht – ohne direkt Förderansprüche für erneuerbaren Strom zu gefährden.
Das klingt technisch, könnte für die Energiewende aber erhebliche Auswirkungen haben.
Mehr Flexibilität für Speicher und Strommarkt
Denn bislang standen viele Betreiber vor einem Zielkonflikt: Ein flexibler Betrieb von Speichern oder Ladepunkten war nur eingeschränkt möglich, wenn gleichzeitig Fördermechanismen für erneuerbare Energien genutzt werden sollten.
Sobald ein Speicher oder ein E-PKW über einen Ladepunkt mit Strom aus dem Netz sowie mit Strom aus der eigenen EE-Anlage geladen wurde, ließ sich die Herkunft des später ins Netz ein- bzw. zurückgespeisten Stroms regulatorisch nicht mehr eindeutig zuordnen. Dadurch entfiel der Förderanspruch für den aus der eigenen EE-Anlage zwischengespeicherten Strom.
Genau hier setzt MiSpeL an.
Die Festlegung ermöglicht erstmals eine regulatorisch klare Trennung zwischen erneuerbar erzeugtem und aus dem Netz bezogenem Strom – über die Abgrenzungs- oder die Pauschaloption. Damit entstehen neue Möglichkeiten, Speicher und Ladepunkte wirtschaftlicher zu betreiben sowie zusätzliche Flexibilitätsoptionen für den Strommarkt zu erschließen. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an der Direktvermarktung.
Neue Chancen für Prosumer und Marktakteure
Besonders relevant ist dabei, dass die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten nicht nur große Marktakteure adressiert.
Mit der neuen Pauschaloption könnten perspektivisch auch kleinere Photovoltaikanlagen mit Heimspeichern oder Ladepunkten einfacher an der geförderten Direktvermarktung teilnehmen – mit deutlich geringerem Mess- und Verwaltungsaufwand. Entsprechende Anpassungen des regulatorischen Rahmens sind im Zuge der laufenden EEG-Novelle möglich.
Davon können künftig Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren, die ihre PV-Anlage, ihren Speicher oder ihr Elektrofahrzeug flexibler und wirtschaftlich effizienter nutzen möchten. Für Prosumer eröffnet das neue Spielräume, ihre Anlagen nicht nur auf den Eigenverbrauch auszurichten, sondern stärker in marktbasierte Optimierungsstrategien einzubinden. Strom aus der eigenen EE-Anlage oder aus dem Netz kann gespeichert und bei günstigen Marktpreisen auch wieder zurück ins Netz gespeist werden.
Flexibilität braucht digitale Infrastruktur
Gleichzeitig zeigt die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten aber auch: Entscheidend für die Nutzung der Flexibilität sind digitale Messinfrastruktur, intelligente Energiemanagementsysteme und funktionierende Marktprozesse. Wer die neuen Möglichkeiten ausschöpfen möchte, sollte Messkonzepte, Smart Meter, Direktvermarktung und Speicherstrategie frühzeitig zusammendenken.
MiSpeL ist deshalb mehr als eine regulatorische Detailfrage. Die Festlegung könnte dazu beitragen, dezentrale Flexibilität wirtschaftlich attraktiver zu machen – und genau das wird für ein erneuerbares, flexibles Energiesystem zunehmend entscheidend.
Wie genau Batteriespeicher und Elektrofahrzeuge mit bidirektionaler Ladefähigkeit unter den neuen regulatorischen Rahmenbedingungen genutzt werden können, erproben wir im SET Pilot „Bidirektionale Speicher und MiSpeL“. Im Mittelpunkt stehen die technischen, regulatorischen, prozessualen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung dieser Flexibilität. Zudem werden die Auswirkungen auf den Netzbetrieb sowie die Bewertung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen von Geschäftsmodellen betrachtet.