Marktanreize für mehr Energieeffizienz in Unternehmen schaffen
Mit dem geplanten „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ sind nur noch energieintensive Unternehmen verpflichtet, Energiemanagementsysteme einzuführen. Damit Investitionen in Energieeffizienz nicht an Priorität verlieren, werden freiwillige Ansätze und wirtschaftliche Anreize noch wichtiger.
Angesichts hoher Energiekosten ist es für Unternehmen eine Frage der Wirtschaftlichkeit, Energie möglichst effizient einzusetzen. Gleichzeitig sorgt die insgesamt stagnierende Konjunktur dafür, dass Unternehmen nur zögerlich in Energieeffizienz investieren.
Was verhindert Investitionen?
Die Orientierung an kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Zielgrößen kann dazu führen, dass insbesondere Maßnahmen mit mehrjährigen Amortisationszeiten unattraktiv erscheinen. Zudem erreichen erforderliche Informationen zu technischen Potenzialen für Energieeinsparungen häufig nicht die Entscheidungsebene.
Energiemanagementsysteme schaffen Transparenz
Energie- und Umweltmanagementsysteme (EMS/UMS) helfen, Potenziale für Energieeffizienz kontinuierlich aufzuzeigen – auch gegenüber dem Management. Sie bilden die nötigen Datengrundlagen und Prozesse für Innovationen und lohnende Investitionen ab. Nach dem Regierungsentwurf des neuen Gesetzes soll der Energieverbrauchs-Schwellenwert, der Unternehmen zur Einführung von EMS oder UMS verpflichtet, auf das EU-Niveau angehoben werden.
Für Unternehmen sinkt der Umfang der Verpflichtungen für EMS oder UMS
Nur noch ca. 4.500 Unternehmen in Deutschland mit einem jährlichen Endenergieverbrauch ab 23,6 GWh sollen demnach EMS oder UMS verpflichtend betreiben. Währenddessen genügt für eine wachsende Anzahl die Durchführung von Energieaudits. Punktuell durchgeführte Audits ersetzen jedoch nicht die kontinuierliche Beschäftigung mit den eigenen Energieverbräuchen und Optimierungspotenzialen. Daher besteht das Risiko, dass betroffene Unternehmen weniger Maßnahmen umsetzen und seltener in Energieeffizienz investieren.
Unternehmerische Eigenverantwortung durch Energiedienstleistungen stärken
Deshalb sollte die Politik Unternehmen unabhängig von gesetzlichen Vorgaben bei der Einführung von Energiemanagementsystemen unterstützen. Das gelingt etwa durch vielfältige Anreize und eine Stärkung des Marktes für Energiedienstleistungen. Ein vereinfachter Zugang zu handlungsleitenden Informationen und Energieberatenden kommt dabei besonders kleinen und mittleren Betrieben zugute, die oft nicht über eigenes Fachpersonal verfügen.
Marktinstrumente erleichtern die Umsetzung
Energiedienstleistungen können Unternehmen entlang der gesamten Handlungskette unterstützen – angefangen bei der Erhebung von Energieverbräuchen über die Entwicklung innovativer Maßnahmen bis zur Vermittlung von qualifizierten Handwerksbetrieben für die Umsetzung. Geschäftsmodelle wie Energiespar-Contracting erleichtern die Anfangsinvestition, indem sie sich aus den späteren Energieeinsparungen finanzieren. Auch innovative Finanzierungsmodelle mit Kreditabsicherungen oder Bürgschaften können die Hemmschwelle für größere Investitionen senken, indem sie Betrieben und Finanzierern eine Risikoabsicherung bieten.
Energieeffizienz zahlt sich aus
Auch abseits von gesetzlichen Verpflichtungen reduzieren viele Unternehmen bereits heute ihre Energieverbräuche, um langfristig Kosten zu senken und wettbewerbsfähig zu bleiben. Das zeigen etwa die mehr als 4.000 Unternehmen im Rahmen der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke und die Preisträger des dena Energy Awards. Ein transparenter und qualitätsgesicherter Markt für Energiedienstleistungen kann künftig weitere Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energieeffizienzpotenziale zu heben und nachhaltiger zu wirtschaften.