Energy Sharing im deutschen Stromsystem
Empfehlungen für eine einfache Umsetzung von Energy Sharing nach § 42c EnWG
Impulspapier für Energy Sharing in der Praxis
Bürgernah, lokal vernetzt und smart: Energy Sharing – also die gemeinsame Nutzung von erneuerbarem Strom unter Inanspruchnahme des öffentlichen Stromnetzes – wird nun auch in Deutschland Realität. Seit dem 1. Juni 2026 ist es regulatorisch möglich, Strom mit Nachbarinnen und Nachbarn zu teilen. Doch eine rasche Umsetzung scheitert derzeit an zentralen ungeklärten Fragen zu Netzzugang, Bilanzierung und Abrechnung. Denn: Bei Energy Sharing treten nicht professionelle Akteure in ein hochkomplexes und stark reguliertes Stromsystem ein. Damit geht die Frage einher, wer künftig jene Aufgaben übernimmt, die bislang typischerweise von Lieferanten wahrgenommen werden. Das vorliegende Papier gibt 10 Handlungsempfehlungen, wie eine einfache Umsetzung im Stromsystem aussehen kann.
Die Praxis zeigt, dass das Interesse an Energy Sharing derzeit sehr groß ist. Für den Erfolg des Modells ist jetzt essenziell, dass die Umsetzung in der Praxis für Bürgerinnen und Bürger praktikabel ist. Dazu gehört beispielsweise der diskriminierungsfreie Netzzugang und dass standardisierte Kommunikation mit den Verteilnetzbetreibern sichergestellt wird.
10 Handlungsempfehlungen für eine einfache Umsetzung von Energy Sharing
- Diskriminierungsfreien Netzzugang für Energy Sharing Communities sicherstellen
- Zeitplan für Internetplattform nach § 20b EnWG vorlegen
- Keine Doppelstrukturen im MaBis-Hub schaffen
- Bilanzierung mit rechnerisch ausgeglichenem Bilanzkreis ermöglichen
- Kombination von Energy Sharing und GGV (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) ermöglichen
- Sharing auf Kundenwunsch mit virtuellem Bilanzierungsgebiet umsetzen
- Zugang zu Musterverträgen und Information ermöglichen
- Energy Sharing zum Pflichteinbaufall machen
- Dienstleister für die Abrechnung von Netzentgelten einbinden
- Konstruktiv auf Anfragen antworten