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01.06.26 Erneuerbare Energien Gesetzlicher Rahmen Infrastruktur Energie erzeugen & verteilen

Energy Sharing – Zwischen Traum und energiewirtschaftlicher Realität

Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht mehr Teilhabe am Strommarkt

Energy Sharing steht für eine neue Form der Teilhabe am Energiesystem. Mit §42c EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) wird ab dem 1. Juni 2026 der rechtliche Rahmen dafür geschaffen. Erstmals wird es möglich, dass auch nicht-professionelle Akteure aktiv am Strommarkt teilnehmen. Was bedeutet das?

Konkret können beispielsweise Privathaushalte, Kommunen, Schulen, Krankenhäuser, Vereine, Genossenschaften, kleine und mittlere Unternehmen, Gewerbe oder Handwerk lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz mit anderen Letztverbrauchern teilen. Doch Detailfragen in der Umsetzung machen deutlich, wie kompliziert es bleibt, nicht-professionelle Akteure in ein hochkomplexes Energiesystem einzubinden. Wird daraus ein tragfähiges Geschäftsmodell – oder bleibt es beim guten Konzept?

Paradigmenwechsel in der Energieversorgung

Mit der Gesetzesnovelle vollzieht sich ein Paradigmenwechsel: Wer Strom teilt, gilt nicht mehr automatisch als Energieversorger – und wird damit von zentralen Pflichten entlastet. Damit entsteht ein neuer Möglichkeitsraum: 

  • Regionale Wertschöpfung bleibt vor Ort, statt zu großen Versorgern abzufließen.
  • Neue Einnahmequellen eröffnen sich für private Anlagenbetreiber und Bürgerenergieprojekte.
  • Das Energiesystem wird durch dezentrale Strukturen resilienter. 
  • Akteure, die bisher außen vor waren, erhalten einen Marktzugang.  

In der Praxis kann das unterschiedlich umgesetzt werden: Ein Haushalt mit Solaranlage verkauft überschüssigen Strom an die Nachbarschaft. Eine Bürgerenergiegenossenschaft betreibt einen Windpark und versorgt ihre Mitglieder. Oder eine Kommune nutzt die PV-Anlage einer Schule, um zusätzlich einen Kindergarten zu beliefern. Technisch funktioniert das – in der Theorie – mittels Smart Meter. Diese erfassen Erzeugung und Verbrauch viertelstundengenau und ordnen Strommengen anhand eines Aufteilungsschlüssels entsprechend zu. Ein regulärer Lieferant liefert lediglich die benötigen Reststrommengen.

Hohe Hürden für Neueinsteiger

Und trotzdem: Ein Selbstläufer ist das nicht. Die eigentliche Herausforderung liegt in der Umsetzung. Energy Sharing bringt nicht-professionelle Akteure in ein hochkomplexes Stromsystem mit standardisierten Marktrollen und -prozessen. Offene Fragen sind unter anderem:

  • Wer übernimmt Aufgaben wie die Abrechnung der Netzentgelte? 
  • Welche Rollen können Communities selbst tragen – und wo braucht es Dienstleister? 
  • Wie lassen sich Modelle wirtschaftlich tragfähig aufsetzen? 

Genau hier entscheidet sich, ob aus Teilhabe auch ein funktionierendes Geschäftsmodell wird.

Hinzu kommt: Smart Meter sind als relevanter Baustein der digitalen Infrastruktur nicht ausreichend ausgebaut. Außerdem fehlt es an leicht zugänglichen Informationen, insbesondere für neue Akteure ohne energiewirtschaftlichen Hintergrund. 

Status quo Energy Sharing

Die gesetzliche Grundlage in §42c EnWG ist ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe an der Energiewende – aber noch kein Erfolgsgarant. 

Damit Energy Sharing sein wirtschaftliches Potenzial entfalten kann, braucht es:

  • einfache, skalierbare Prozesse für Bürgerinnen und Bürger,
  • zielgruppengerechte Informationsangebote und 
  • ökonomische Anreize.

Bis dahin bleibt Energy Sharing ein gutes Konzept. Damit sich daraus ein tragfähiges Geschäftsmodell für die breite Masse entwickelt, braucht es allen voran mutige Akteure, die bereit sind, heute schon in die Praxis zu gehen.

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Portraitbild von Lisa Strippchen
Lisa Strippchen Seniorexpertin Stromerzeugung

Lisa Strippchen befasst sich mit energiewirtschaftlichen Fragen im Kontext der Direktvermarktung kleiner PV-Anlagen, Mieterstrom, gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung und Energy Sharing. Neben einem Bachelor in Sozialwissenschaften und einem Master in Internationale Beziehungen schloss Sie ein Zertifikat in Energierecht an der Leuphana Universität in Lüneburg ab.