Gebäudeenergiegesetz und EU-Gebäuderichtline
Vorschläge zur Weiterentwicklung von deutschen Gesetzen und europäischen Richtlinien
Gebäudeenergiegesetz und EU-Gebäuderichtline
Ziel: die Novellen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in Deutschland mit einem wissenschaftlichen Gutachter-Konsortium begleiten
Themen: Energieeffizienz, Gebäude, Gesetzlicher Rahmen, Gebäude & Räume umbauen
Laufzeit: seit 2021
Unsere Aufgabe: Unterstützung bei der Weiterentwicklung des GEG
Mit der Veröffentlichung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) im Mai 2024 sind neue Rahmenbedingungen für den Gebäudesektor in Kraft getreten. Diese müssen in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss sowohl die Zielerreichung als auch einen wirtschaftlich tragfähigen und zugleich sozialverträglichen Transformationspfad in Einklang bringen.
In diesem Projekt werden
- die methodischen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des GEG geschaffen,
- Vorschläge für Anforderungen an Neubauten und den Gebäudebestand erarbeitet,
- umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt sowie
- weitere Analysen z. B. zum Vollzug, zur Sozialverträglichkeit und zu Quartierslösungen erstellt.
Unser Ansatz: Analysen und Handlungsempfehlungen
Das Gebäudeenergierecht basiert auf zwei Säulen:
- Einerseits sollen verstärkt erneuerbare Energien eingesetzt werden.
- Andererseits sollen Gebäude effizienter werden.
Das Projekt prüft, ob und ggf. in welchem Umfang die Anforderungssystematik (wie Gebäudebilanzierung, Lebenszyklusanalyse) erweitert werden sollte. Die Leitwerte der derzeitigen Anforderungen für Neubauten, Bestandsgebäude und einzelne Technologien sowie deren Berechnungsmethoden werden ebenfalls untersucht und bewertet. Die Ergebnisse fließen in Handlungsempfehlungen ein. Wichtig ist dabei, dass die Vorschläge sowohl technisch als auch markt- und sozialverträglich umsetzbar sind. Neben den deutschen Gesetzen untersucht das Projekt auch die europäischen Rahmenbedingungen.
Die erarbeiteten Ergebnisse sollen
- Regelungsvorschläge,
- Begründungen,
- ggf. detaillierte Berechnungen für einzelne, abgestimmte Varianten enthalten und
- alle derzeit in den Gebäudeeffizienz-Gesetzen betrachteten Technologien berücksichtigen.
Sprechen Sie uns an
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Dr. Andreas Koch
Teamleiter Quartier & Stadt
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Peter Pannier
Teamleiter Netzwerke & Fachservice