01.01.24
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Neue Festlegung zu § 14a Energiewirtschaftsgesetz
Netzorientierte Steuerung ermöglicht den weiteren Zubau von Wärmepumpen und Ladestationen
Zum 1.1.2024 ist die Festlegung der Bundesnetzagentur zu § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Die sogenannte „netzorientierte Steuerung“ ermöglicht es den Verteilnetzbetreibern, bei Netzüberlastung die Leistungsaufnahme von Wärmepumpen, Klimaanlagen, Stromspeichern und Ladestationen für Elektroautos zu dimmen. Da ein Mindestbezug garantiert ist, können die Anlagen jedoch auch während des Dimmens weiterbetrieben werden. Dieses Factsheet erklärt die Hintergründe der Regelung, wer von ihr betroffen ist und was genau geregelt wird.