Mehr Klimaschutz im Verkehr durch Weiterentwicklung der THG-Quote
Gesetzesnovelle stärkt fortschrittliche Biokraftstoffe und Powerfuels / Mehrfachanrechnungen verwässern reale Treibhausgaseinsparung
Die dena begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die EU-Vorgaben für den Verkehr der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-Richtlinie – 2001/2018) im Rahmen der Treibhausgasquote (THG) umzusetzen. Die Gesetzesnovelle zur „Weiterentwicklung der Treibhausgasquote“ enthält die notwendigen Schritte, um den Erneuerbare-Energien-Anteil bis zum Jahr 2030 zu steigern. Ob die Richtlinie ausreichend sein wird, um den erforderlichen Beitrag zu den aktuellen THG-Minderungszielen von minus 40-42 Prozent im Verkehrssektor zu leisten, bleibt jedoch fraglich. Hierfür wäre aus Sicht der dena bereits in den kommenden Jahren eine deutliche Reduktion des Energieverbrauchs im Verkehr notwendig.
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, kommentiert: „Wir begrüßen in dem nun vorgelegten Kabinettsbeschluss insbesondere, dass er die Notwendigkeit, den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe für ein Erreichen der Klimaschutzziele zu erhöhen, stärker berücksichtigt. Es ist gut, dass viele Anregungen und Kritikpunkte der Marktakteure und auch der dena im Rahmen der Ressortabstimmung berücksichtigt wurden. Die THG-Quote wurde mit 22 Prozent (inkl. Mehrfachanrechnungen) deutlich ambitionierter gestaltet als ursprünglich vorgesehen. Fortschrittliche Biokraftstoffe und Powerfuels können somit einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ziel der THG-Minderungsquote muss es jedoch sein, den realen Anteil an erneuerbaren Energieträgern zu erhöhen. Damit wird indirekt der Anreiz gesetzt, energieeffizientere Fahrzeuge zu nutzen und den Wettbewerb zwischen den Antriebsalternativen zu stärken. Ziel sollte es nicht sein, einzelne Technologien quer zu finanzieren. Die unterschiedlichen Mehrfachanrechnungen des Gesetzentwurfes tragen jedoch dazu bei und erschweren die Transparenz der realen THG-Minderung durch die Regelungen des Gesetzes.“
Der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) angestrebte Erneuerbare-Energien-Anteil entspricht nur unter Einbeziehung verschiedener Mehrfachanrechnungen 28 Prozent. Der reale Anteil erneuerbarer Energien – ohne Mehrfachanrechnungen - wird im Jahr 2030 zwischen 11 und 14 Prozent liegen. Ebenso werden verschiedene Mehrfachanrechnungen auf die nationale THG-Quote gewährt. Die realen THG-Minderungen durch die erneuerbaren Kraftstoffe liegen im Jahr 2030 daher nicht bei 22 Prozent, sondern lediglich zwischen 9 und 12 Prozent.
Kritisch sieht die dena, dass der Gesetzentwurf weiterhin keine Vorgaben zum Grünstrombezug der E-Mobilität liefert. Dies ist mit Blick auf den noch hohen Kohlestromanteil am deutschen Strommix bedauerlich. Auch enthält das Gesetz- und Verordnungspaket keine Definition für die Kriterien für den Grünstrombezug zur Wasserstoffproduktion. Damit hier der Markthochlauf endlich beginnen kann, sind hierzu zeitnah Regelungen – nicht nur auf europäischer Ebene – zu treffen. Ebenso wurden alternative grüne Wasserstoffquellen, wie bspw. Wasserstoff biogenen Ursprungs, begründungslos ausgeschlossen, obwohl diese auch kurzfristig einen Beitrag leisten könnten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass strombasierte Kraftstoffe einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten werden. Die getroffenen Regelungen stellen aber nur eine wichtige Grundlage dar, da es für die nachhaltige Produktion von grünem Wasserstoff und seinen Folgeprodukten weiterhin an gesetzlichen Regelungen fehlt. Hier hält es die dena für zwingend erforderlich, zeitnah Lösungen vorzulegen, damit der Markthochlauf von nachhaltigem Wasserstoff in Schwung kommen kann.