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04.12.25 Quartier Wärmewende Gebäude & Räume umbauen

Die Wärmewende sozial gerecht gestalten

Hinsichtlich der anstehenden Novellierung der Wärmelieferverordnung meint Dr. Andreas Koch, dena-Experte für klimaneutrale Quartiere: Die Wärmewende muss wirtschaftlich, aber auch sozial gerecht sein.

Andreas Koch
Dr. Andreas Koch, Teamleiter Klimaneutrale Quartiere & lokale Transformationskonzepte

Zum Autor

Dr. Andreas Koch leitet bei der dena das Team Klimaneutrale Quartiere. Dort beschäftigt er sich mit Entwicklungsstrategien klimaneutraler Quartiere und städtischen Energieinfrastrukturen. Nach seinem Studium der Architektur (TU Berlin) und City Design and Social Science (London School of Economics) arbeitete er als Architekt und Energieberater in der Schweiz und Deutschland. 2016 promovierte er am Karlsruher Institut für Technologie auf dem Gebiet der lokalen Energieplanung.

Je nach den örtlichen Gegebenheiten können Eigentümer sich bei Modernisierungsmaßnahmen für eine dezentrale oder zentrale Heizungsanlage entscheiden. Die Lösungen unterscheiden sich nicht nur durch ihre jeweiligen Investitions- und Betriebskosten. Insbesondere im vermieteten Bestand ist die Verteilung der Kosten auf Mietende und Vermietende zu beachten. Hier treffen Planungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit aufeinander.

Wer trägt die Kosten der Transformation?

Aus der Praxis wird oft berichtet, dass die Umstellung von einer fossilen Eigenversorgung auf Wärmenetze im vermieteten Wohnbestand nicht umgesetzt werden könne. Der Grund: die geltende Reglung zur Berechnung der Kostenneutralität beim Wechsel zu einer gewerblichen Wärmelieferung gemäß der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) in Verbindung mit § 556c BGB. In der Debatte um angemessene Kosten wird vor allem das Fehlen eines transparenten und fairen Kostenbenchmarks vor der Umstellung auf eine Wärmelieferung kritisiert. Unter den aktuellen Regelungen können oft nicht alle Kosten der Wärmelieferung an die Mietenden weitergegeben werden. Denn Mietende in bestehenden Mietverhältnissen sollen vor übermäßig steigenden Kosten bei der Umstellung der Wärmeversorgung geschützt werden.

Der Gesetzgeber muss handeln

Damit die Wärmewende gelingen kann, müssen die Zielkonflikte zwischen Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit aufgelöst werden. Der Bedarf einer Novellierung der Wärmelieferverordnung wird bereits seit einiger Zeit diskutiert. Die Bundesregierung hatte die Überarbeitung der WärmeLV und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben und darin betont „dabei die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen [zu] berücksichtigen“ (ebenda, S. 35).  Noch ist offen, wie die Novellierung konkret ausfallen wird. Der Bundesrat hat sich dem Thema jüngst auf Antrag der Stadt Hamburg angenommen und die Bundesregierung aufgefordert, „die WärmeLV und die Kostenneutralitätsregelung grundlegend zu überarbeiten“ (Bundesratsbeschluss, Drucksache 579/25).

Eine gerechte Kostenverteilung ist möglich

In diesem Spannungsfeld erstellte die dena eine Studie, in der sie die Sozialverträglichkeit der Wärmewende im Quartier untersucht. Für ausgewählte Siedlungstypen betrachtet sie, wie sich

  • die Vorgaben aus § 556c BGB in Verbindung mit der Wärmelieferverordnung in ihrer aktuellen Fassung
  • zusammen mit aktuellen Förderprogrammen

auf die Kostenverteilung zwischen den Akteurinnen und Akteuren bei der Umstellung der Wärmeversorgung im Quartier auswirken. Das Ergebnis: Eine gerechte Kostenverteilung zwischen Mietenden und Eigentümern ist möglich. Dazu ist allerdings eine detaillierte Betrachtung unterschiedlicher Lösungen für die Wärmeversorgung von Nöten. Perspektiven von Energieversorgern, Vermietenden und Mietenden müssen gleichermaßen Gehör finden. Daher sollte eine Novellierung der Wärmelieferverordnung sowohl die Umsetzung der Wärmewende anreizen als auch die soziale Ausgestaltung der Wärmewende sicherstellen.

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