Aufsichtsrat setzt Verfahren zur GF-Besetzung neu auf
Der Aufsichtsrat der Deutschen Energie-Agentur (dena) hat einvernehmlich beschlossen, das Verfahren zur Besetzung des Vorsitzes der Geschäftsführung neu aufzusetzen. Die Stelle soll erneut ausgeschrieben werden.
Berlin, 5. Mai 2023. Der Aufsichtsrat der Deutschen Energie-Agentur (dena) hat heute einvernehmlich beschlossen, das Verfahren zur Besetzung des Vorsitzes der Geschäftsführung neu aufzusetzen. Die Stelle soll erneut ausgeschrieben werden. Die Findungskommission soll breiter aufgestellt werden und fortlaufend sicherstellen, dass bei ihren Mitgliedern keine tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte jedweder Art bestehen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hatte mit Schreiben vom 27. April 2023 den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgeschlagen, das Verfahren zur Bestellung des Vorsitzes der dena-Geschäftsführung zu überprüfen und gegebenenfalls neu aufzusetzen.
Zitat des Aufsichtsrats: „Der Aufsichtsrat hat sich für eine Neuausschreibung entschieden, um die Besorgnis der Befangenheit auszuräumen. Das Verfahren soll schnellstmöglich abgeschlossen werden.“
Der Aufsichtsratsvorsitzende Stefan Wenzel erklärt dazu: „Der Aufsichtsrat bedauert die Entwicklung sehr, sieht aber nach eingehender Beratung keine Alternative zur Neuaufsetzung des Verfahrens. Damit ist ein klarer Schnitt gemacht. Es ist gut, dass wir jetzt die Findungskommission breiter aufstellen und dafür Sorge tragen, dass diese auch die Zusammensetzung der Regierung widerspiegelt. Ich will noch einmal betonen, dass der Fehler bedauerlich ist. Er lag im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), wie das Ministerium selbst mitgeteilt hat. Die Neuaufsetzung des Verfahrens erlaubt aber einen Neuanfang. Die dena braucht für ihre Arbeit ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit, um erfolgreich arbeiten zu können.“
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