Klimaneutrale Unternehmen (KNUT)
Das Projekt hat Vorschläge für eine Legaldefinition des Begriffs „klimaneutrale Unternehmen“ sowie für ein begleitendes Stufensystem für Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität entwickelt.
Ziel: eine einheitliche Begriffsgrundlage für „klimaneutrale Unternehmen“ erarbeiten, um missbräuchlichen Verwendungen entgegenzuwirken und um bessere Anreize für Unternehmen in der Transformation zu schaffen
Themen: Gesetzlicher Rahmen, Industrie, Wirtschaft & Gesellschaft transformieren
Laufzeit: 2023 bis 2024
Unsere Aufgabe
Der Begriff „Klimaneutralität“ ist zu einem wichtigen Leitbegriff für Unternehmen geworden, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen. Dabei findet sich im Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffsverständnisse und Definitionen, Initiativen und Standards. Diese haben eigene Labels und Logos, die eine „Klimaneutralität“ nachweisen sollen. Der Gesetzgeber ist hier gefordert, eine einheitliche Begriffsgrundlage zu schaffen, um missbräuchlichen Verwendungen entgegenzuwirken und um bessere Anreize für Unternehmen in der Transformation zu schaffen. Eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung einer Legaldefinition für „klimaneutrale Unternehmen“ wurde entsprechend in § 18 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) gesetzt.
Unser Ansatz
Das Projekt hat Vorschläge für eine Legaldefinition des Begriffs „klimaneutrale Unternehmen“ sowie für ein begleitendes Stufensystem für Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität entwickelt. Wichtiger Zweck der Legaldefinition und des Stufensystems ist es, Privilegierungen und Anreize mit dem Erreichen der Stufen und des Zielzustandes Klimaneutralität verknüpfen zu können. Als begleitende Arbeitsprozesse wurden drei Stakeholder-Workshops sowie Experteninterviews durchgeführt. Diese sollten die Einbindung der vorliegenden Erkenntnisse und Erfahrungen von (Forschungs-)Institutionen und (zivilgesellschaftlichen) Organisationen, Unternehmen und Branchenexperten sowie Verbänden in den Projektergebnissen sicherstellen.
Die Ergebnisse des Projektes werden in Form eines Gutachtens festgehalten. Das Gutachten soll den weiteren abteilungsübergreifenden Abstimmungsprozess im BMWK unterstützen. Perspektivisch sollen eine Legaldefinition und ein Stufensystem in einen geltenden Rechtstext überführt werden. Somit soll eine einheitliche, transparente und anschlussfähige Grundlage geschaffen werden, die Anreize für ambitionierten Klimaschutz durch Unternehmen schafft.
Unsere Meilensteine
- Der Abschlussbericht findet sich auf der Webseite des BMWK.
Sprechen Sie uns an
-
Dr. Daniel Vallentin
Teamleiter Industrie
-
Elisabeth Gebhard
Expertin Industrie
-
Ada Elsa Claus
Expertin Industrie, Mobilität & Energieeffizienz
-
Polina Tveleneva
Expertin Industrie