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Rohrleitungen in Industrieanlage

Klimaneutrale Unternehmen (KNUT)

Das Projekt hat Vorschläge für eine Legaldefinition des Begriffs „klimaneutrale Unternehmen“ sowie für ein begleitendes Stufensystem für Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität entwickelt.

Ziel: eine einheitliche Begriffsgrundlage für „klimaneutrale Unternehmen“ erarbeiten, um missbräuchlichen Verwendungen entgegenzuwirken und um bessere Anreize für Unternehmen in der Transformation zu schaffen

Themen: Gesetzlicher Rahmen, Industrie, Wirtschaft & Gesellschaft transformieren

Laufzeit: 2023 bis 2024

Kontakt

Dr. Daniel Vallentin

daniel.vallentin(at)dena.de

Unsere Aufgabe

Der Begriff „Klimaneutralität“ ist zu einem wichtigen Leitbegriff für Unternehmen geworden, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen. Dabei findet sich im Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffsverständnisse und Definitionen, Initiativen und Standards. Diese haben eigene Labels und Logos, die eine „Klimaneutralität“ nachweisen sollen. Der Gesetzgeber ist hier gefordert, eine einheitliche Begriffsgrundlage zu schaffen, um missbräuchlichen Verwendungen entgegenzuwirken und um bessere Anreize für Unternehmen in der Transformation zu schaffen. Eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung einer Legaldefinition für „klimaneutrale Unternehmen“ wurde entsprechend in § 18 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) gesetzt.

Unser Ansatz

Das Projekt hat Vorschläge für eine Legaldefinition des Begriffs „klimaneutrale Unternehmen“ sowie für ein begleitendes Stufensystem für Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität entwickelt. Wichtiger Zweck der Legaldefinition und des Stufensystems ist es, Privilegierungen und Anreize mit dem Erreichen der Stufen und des Zielzustandes Klimaneutralität verknüpfen zu können. Als begleitende Arbeitsprozesse wurden drei Stakeholder-Workshops sowie Experteninterviews durchgeführt. Diese sollten die Einbindung der vorliegenden Erkenntnisse und Erfahrungen von (Forschungs-)Institutionen und (zivilgesellschaftlichen) Organisationen, Unternehmen und Branchenexperten sowie Verbänden in den Projektergebnissen sicherstellen.

Die Ergebnisse des Projektes werden in Form eines Gutachtens festgehalten. Das Gutachten soll den weiteren abteilungsübergreifenden Abstimmungsprozess im BMWK unterstützen. Perspektivisch sollen eine Legaldefinition und ein Stufensystem in einen geltenden Rechtstext überführt werden. Somit soll eine einheitliche, transparente und anschlussfähige Grundlage geschaffen werden, die Anreize für ambitionierten Klimaschutz durch Unternehmen schafft.

Unsere Meilensteine

Sprechen Sie uns an

  • Daniel Vallentin

    Dr. Daniel Vallentin

    Teamleiter Industrie

  • Elisabeth Gebhard

    Elisabeth Gebhard

    Expertin Industrie

  • Ada Elsa Claus

    Ada Elsa Claus

    Expertin Industrie, Mobilität & Energieeffizienz

  • Polina Tveleneva

    Polina Tveleneva

    Expertin Industrie