Zum Hauptinhalt springen
22.10.24

Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Wasserstoff-Kernnetz

Genehmigung der Bundesnetzagentur richtungsweisend für den Wasserstoff-Hochlauf

Berlin, 22. Oktober 2024. Nach dreimonatiger Konsultations- und Prüfphase hat die Bundesnetzagentur heute das Wasserstoff-Kernnetz genehmigt. Damit wird ein wichtiger Meilenstein beim Aufbau des Wasserstoffmarktes erreicht. Dazu Corinna Enders, Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena):

„Dass Wasserstoff zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands ein essenzieller Energieträger sein wird, ist unumstritten. Deshalb ist die heutige Genehmigung der Bundesnetzagentur zum Wasserstoff-Kernnetz richtungsweisend. Das Netzwerk von Wasserstoff-Pipelines wird zukünftig den deutschlandweiten Transport von Wasserstoff ermöglichen und durch die Anbindung an die Pipelines unserer Nachbarländer auch den Import von Wasserstoff gestatten.

Verpassen Sie keine Information für die Presse!

Melden Sie sich für unseren Presseverteiler an.

Für alle im Wasserstoff-Markthochlauf beteiligten Akteure ist die Genehmigung ein wichtiges Signal: Es besteht nun Klarheit darüber, wo sich zukünftig Wasserstoff-Pipelines des Fernleitungsnetzes befinden werden – und wo nicht. Damit können die zukünftigen Produzenten und Verbraucher in ihren jeweiligen Planungs- und Entscheidungsprozessen fortschreiten. Um das gegenseitige Abwarten bei Investitionsentscheidungen zu durchbrechen, ist die heutige Genehmigung des Kernnetzes wegweisend. 

Die Genehmigung markiert den Übergang von der Antrags- in die Umsetzungsphase. Als nächster Schritt steht für die 15 Fernleitungsnetzbetreiber, die den Antrag gemeinsam eingereicht haben, an, die jeweiligen Projekte in die operative Umsetzung zu bringen. Ebenso ist die Verzahnung mit den weiteren infrastrukturellen Planungsprozessen wie die Systementwicklungsstrategie, den Szenariorahmen Gas und Wasserstoff sowie den Netzentwicklungsplänen wichtig. Die dena begleitet diese Prozesse auf vielfältige Weise in verschiedenen Projekten.“

Weitere ausführliche Informationen zum Verfahren sind auf der Themenseite der BNetzA und den FAQ des BMWK nachzulesen.