Reale THG-Quote von mindestens 16 Prozent
dena plädiert für eine ambitionierte Ausgestaltung der Treibhausgasminderungsquote / Verkehr benötigt schnelle Emissionsminderungen
Die dena begrüßt die Initiative der Bundesregierung, mit dem vorliegenden Entwurf einer Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) über die EU-Vorgaben bezüglich der Erneuerbare-Energien Ziele im Verkehr hinauszugehen. Sie plädiert für eine technologieoffene und ambitionierte Ausgestaltung ohne Mehrfachanrechnungen. Das bekräftigt Toni Reinholz, Teamleiter Erneuerbare Gase und Bioenergie bei der dena, bei einer Öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag. Reinholz hat am heutigen Mittwoch als Experte zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Stellung genommen.
„Angesichts der möglichen Ausbaupfade bei erneuerbaren Energien und der zu erwartenden Verbrauchsentwicklung im Verkehr spricht sich die dena für eine schrittweise Anhebung der THG-Minderungsquote von derzeit sechs auf mindestens 16 Prozent bis zum Jahr 2030 aus. Mehrfachanrechnungen auf Energieträger, wie beispielsweise Ladestrom, sind mit Blick auf die aktuelle Marktentwicklung der Elektromobilität nicht notwendig. Hier gilt es für die Zukunft vielmehr Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Anrechnung von direkt erzeugten erneuerbaren Strom für das Laden der Fahrzeuge verbessern, um den Klimaschutzbeitrag der Elektromobilität zu erhöhen. Dies fördert gleichzeitig neue Geschäftsmodelle, die auch für andere Länder interessant sein können. Wichtig ist, dass die THG-Quote zügig erhöht wird, um Klimaschutzerfolge zu erzielen.“
Die Emissionen im Verkehr müssen von gut 163 Mio. t CO2eq (2019) bis 2030 auf mindestens 95 Mio. t CO2eq abgesenkt werden. Die THG-Quote ist dabei ein zentrales Instrument. Neben der Elektrifizierung sieht die dena deshalb eine höhere Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe der zweiten Generation als notwendig an. Ein schnellerer Markthochlauf ist möglich, die Quote sollte im Jahr 2025 bereits bei einem Prozent liegen. Ebenso hält die dena eine verpflichtende Quote für strombasierte Flugkraftstoffe für sinnvoll. Allerdings sollte eine Quote nicht zu Verwerfungen im internationalen Wettbewerb führen. Bislang adressiert der Gesetzesentwurf allerdings aus Sicht der dena das Potenzial von Power-to-X-Technologien noch zu wenig. Zusätzlich zu einer Flugkraftstoffquote sollte eine ergänzende Mindestquote von zwei Prozent im Jahr 2030 für den Einsatz von Powerfuels im Straßenverkehr eingeführt werden.