GHG-Protocol: Marktbasierten Ansatz weiterentwickeln
Standards der Bilanzierung erhöhen und marktbasierte Ansätze weiterentwickeln
Als führende private Standardreihe regelt das GHG-Protocol unter anderem, wie der Strombezug unter Scope 2 (indirekte Emissionen) von Unternehmen auszuweisen ist. Dabei regelt das Protokoll auch, wie Herkunftsnachweise (HKN) aus erneuerbaren Energien für die Emissionsbilanzierung eingesetzt werden können.
Es stellt sich nun grundlegend die Frage, wie genau das System der Herunkunftsnachweisführung in Zukunft ausgerichtet sein soll. Zum einen gibt es eine steigenden Relevanz von Klimaschutzstrategien sowie n qualitativen und regulatorischen Anforderungen an Berichtspflichten auf der einen und dem bestehenden System für Herkunftsnachweise und etablierten Geschäftsmodellen auf der anderen Seite, Grundsätzlich zu beantworten ist dabei auch, inwieweit markt- und standortbezogene Emissionsbilanzierung zukünftig Anwendung finden können.
Markbasierte Bilanzierung: Zentral für unternehmensgetriebene Investitionen in Erneuerbare
Aus Sicht der Marktoffensive Erneuerbare Energien sollte das GHG-Protocol weiterhin die Möglichkeit bieten, HKN auszustellen, zu handeln und zu entwerten.
Ein Wegfall des marktbasierten Ansatzes würde jenen Unternehmen, die nach dem GHG-Protocol bilanzieren, den Anreiz nehmen, ihren Strombezug stärker auf erneuerbare Energien auszurichten. Mittele des marktbasierten Ansatzes können sie heute beispielsweise über PPAs direkt in den Ausbau neuer Anlagen investieren, um diese Strommengen emissionsmindernd zu berichten .
Eindeutige Regeln für Art der Emissionsbilanzierung und Weiterentwicklung des Systems
Mit Blick auf die aktuell bestehende Möglichkeit der Doppelanrechnung sollte das GHG-Protocol zukünftig klar vorgeben, in welchen Fällen ausschließlich der markt- oder der ortsbasierte Ansatz zu nutzen ist.
Aus Sicht der Marktoffensive Erneuerbare Energien sollte der marktbasierte Ansatz nur in solchen Länder/Regionen zum Einsatz kommen, in denen ein funktionierendes “book and claim“ System wie das EU HKN-System sowie eine verpflichtende Stromkennzeichnung besteht.. In Ländern und Regionen ohne funktionierendes HKN-System oder Stromkennzeichnung sollte der ortsbasierte Ansatz verpflichtend sein. In Ländern in denen weiterhin beide System nebeneinander zum Einsatz kommen, sollte die nationale Stromkennzeichnung herangezogen werden.
Gleichzeitig sollte das GHG Protocol auf eine Harmonisierung weiterer internationalen Normen wie der ISO 14.406 drängen, um die Standardsetzung international zu stärken und die Transparenz des unternehmerischen Engagements im Bereich Klimaschutz zu erhöhen.
Perspektivisch sollte das GHG-Protocol die zeitliche und geographische Granularität der eingesetzten Herkunftsnachweise stärken, um so der steigenden Relevanz und gewünschten Transparenz bezüglich einer möglichst regionalen, standortbezogenen Versorgung mit Erneuerbaren rund um die Uhr Rechnung zu tragen.
Weitere Informationen: Marktoffensive Erneuerbare Energien