EU-weiter Basisdatensatz für Energieaudits und Energiemanagementsysteme
dena-Expertin Ada Elsa Claus erläutert im Beitrag, wie die EU eine einheitliche Datenbasis für Energieaudits und Energiemanagementsysteme schaffen sollte.
Gemeinsam mit meinen dena-Kolleginnen und -Kollegen Katharina Norpoth, Janine Hurtig und Daniel Vallentin veröffentlichte ich einen peer-reviewten Beitrag in der renommierten Fachzeitschrift “Energy Efficiency”. Darin stellen wir einen Vorschlag vor, wie die Datenbasis für Energieaudits und Energiemanagementsysteme innerhalb der Europäischen Union (EU) vereinheitlicht werden sollte.
Das Paper entstand im Rahmen des EU-Projekts „Linking Energy Audit and EnMS Policies towards new EED Article 11 (LEAPTo11)“.
Hintergrund: Wozu eine einheitliche Datenbasis?
Seit der Überarbeitung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) im Jahr 2023 gelten neue Pflichten für Unternehmen abhängig von ihrem Energieverbrauch. Diese sollen Unternehmen dazu motivieren, ihre Energieverbräuche und die damit zusammenhängenden Kosten zu senken. Artikel 11 der EED beinhaltet Verpflichtungen rund um Energieaudits und Energiemanagementsysteme. Festgeschrieben ist, dass Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,77 GWh alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen müssen. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 23,61 GWh pro Jahr müssen ein Energiemanagementsystem einführen. Die Unternehmen berichten über die Erfüllung ihrer Pflichten an die nationalen Behörden.
Die dena arbeitet gemeinsam mit zehn europäischen Energieagenturen an dem Projekt LEAPto11. Ziel des Projekts ist die Unterstützung bei der nationalen Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Die dena hat einen Vorschlag für einen EU-weiten Basisdatensatz für bessere Energieaudits und Energiemanagementsysteme in den europäischen Mitgliedsstaaten erarbeitet. Eine Analyse der dena ergab, dass das Erfassen, Verarbeiten und Auswerten notwendiger Daten in den zehn untersuchten Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich erfolgt. Das erschwert das Bewerten der tatsächlichen Wirkung der Verpflichtungen zu Audits und Energiemanagementsystemen.
Wie kann der Basisdatensatz aussehen?
Die Indikatoren des Basisdatensatzes sind auf maximalen Nutzen und minimalen Aufwand für Unternehmen und Behörden ausgelegt. Dazu zählen:
- Datum des Berichts,
- anonymisierte Unternehmens-Identifikationsnummer,
- NACE Code (Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union),
- Endenergieverbrauch der vergangenen drei Jahre,
- Zertifikation des Unternehmens,
- Berichtstyp (Erstbericht oder Folgebericht),
- Name der Energieeffizienzmaßnahme,
- Unterscheidung zwischen identifizierter oder umgesetzter Maßnahme,
- Prognostizierte Einsparung pro identifizierter und pro umgesetzter Maßnahme,
- und Jahr der Umsetzung der Maßnahme.
Die untenstehende Grafik zeigt, wie viele der zehn analysierten Länder die Indikatoren des Basisdatensatzes bereits erheben. Die orangefarbig markierten Balken zeigen, welche der vorgeschlagenen Indikatoren Deutschland bereits erhebt.
Mittels der aufgelisteten Indikatoren lässt sich leichter ableiten,
- wieviel Energie und wie viele Treibhausgasemissionen in den jeweiligen Unternehmen durch Energieaudits bzw. Energiemanagementsysteme in etwa eingespart wurden und
- welche Maßnahmen die Unternehmen prioritär umsetzen.
Dadurch ergeben sich Schlussfolgerungen, an welchen Stellschrauben politische Instrumente und Förderprogramme besonders effektiv ansetzen könnten.
Zeit, das Thema auf die Agenda zu setzen
Bislang werden diese grundlegenden Informationen noch nicht flächendeckend erhoben. Das sollte sich zukünftig ändern. Unser peer-reviewtes Paper zeigt: Auf wissenschaftlicher Ebene sind sich Expertinnen und Experten überwiegend darüber einig, dass ein einheitlicher Basisdatensatz die EU dabei unterstützen würde, ihre Fortschritte beim Steigern der Energieeffizienz konsistent nachzuhalten.
Ein Anfang wird bereits gemacht: Im weiteren Verlauf des Projekts LEAPto11 werden einzelne der teilnehmenden nationalen Energieagenturen ihre Datenerfassungssysteme überarbeiten. Die bei der Umsetzung gesammelten Erfahrungen fließen dann in die politischen Empfehlungen im Abschlussberichts des Projekts an die EU-Kommission ein.