EnWG-Novelle:Wichtige Schritte für schnelleren Netzausbau
Stellungnahme der dena zum Referentenentwurf: Weiterentwicklungsbedarf besteht bei der Abstimmung zwischen den Planungsprozessen der verschiedenen Energieinfrastrukturen.
Berlin, 22.03.2022. Die Deutsche Energie-Agentur begrüßt die Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus im Referentenentwurf des „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm“. Die Weiterentwicklung zu einer integrierten Planung der verschiedenen Infrastrukturen ist allerdings noch nicht ausreichend abgebildet.
Die Anpassungen am EnWG werden einen wichtigen Beitrag leisten, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, die Netzplanung konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität auszurichten und den Stromnetzausbau zu beschleunigen. Das ist wichtig, um bereits bis 2030 die nötigen Kapazitäten im Stromnetz bereitstellen zu können. Leider verpasst der Vorschlag jedoch noch die Chance, die Infrastrukturplanung wirklich sektorübergreifend, integriert, partizipativ und damit zukunftsfähig aufzustellen. Dies sollte sobald wie möglich nachgeholt werden. Die dena-Netzstudie III hat gezeigt, wie das gelingen kann.
Optimierte Prozesse für schnelleren Ausbau
Der Entwurf sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die dazu beitragen werden, die Planungs- und Genehmigungsprozesse für die Optimierung und den Ausbau des Stromübertragungsnetzes zu beschleunigen. So werden vereinfachte Regelungen zum Einsatz des sogenannten witterungsabhängigen Freileitungsbetriebes es erlauben, das Übertragungsnetz kurzfristig höher auszulasten und so Engpässen vorzubeugen. Zusätzlich wird in bestimmten Fällen auf eine Bundesfachplanung verzichtet und Planungs- und Genehmigungsverfahren werden vereinfacht und digitalisiert. So können die Planungsprozesse insbesondere auch für die nun neu in den Bundebedarfsplan aufgenommenen Projekte verkürzt und eine rechtzeitige Erhöhung der Übertragungskapazitäten erreicht werden. Das ist besonders mit Blick auf die hohen Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2030 und die wachsende Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern entscheidend. Die dena begrüßt diese Maßnahmen in ihrer Stellungnahme ausdrücklich.
Ausrichtung auf Klimaneutralität
Die vorgesehene Ausrichtung einiger Szenarien des Netzentwicklungsplans Storm auf das Jahr 2045 ermöglicht außerdem eine Planung des Netzes vom Ziel der Klimaneutralität her und erlaubt eine vorausschauende Planung von Netzausbaumaßnahmen. Der Fokus auf das Jahr 2045 wurde bereits Anfang des Jahres von den Übertragungsnetzbetreibern in ihrem Entwurf des Szenariorahmens aufgegriffen, doch die Aufnahme des Zeitrahmens in das EnWG erlaubt es nun, die dafür identifizierten Maßnahmen zu bestätigen und bei der vorausschauenden Planung zu berücksichtigen.
Systementwicklungsstrategie erforderlich
In der Stellungnahme stellt die dena jedoch auch fest, dass die Planung des zukünftigen Klimaneutralitätsnetzes alle Infrastrukturen berücksichtigen und unser Energiesystem als Ganzes betrachten muss. Das ist im aktuellen Entwurf noch nicht abgebildet. Nur mit einer Systementwicklungsstrategie, die das gesamte System in den Blick nimmt, können unsere Energieinfrastrukturen effizient, bedarfsgerecht und aufeinander abgestimmt ausgebaut werden und so auch schneller fit für ein klimaneutrales Energiesystem werden.
Mit der Netzstudie III hat die dena im Januar 2022 die Ergebnisse eines intensiven, dreijährigen Dialogs mit Netzbetreibern, Ministerien, Verbänden, Politik, Bundesländern, Umweltschutzorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren für eine auf Klimaneutralität ausgerichtete Infrastrukturplanung vorgelegt. Diese zeigen, wie eine wirklich integrierte Planung gelingen kann. Im Zentrum des Vorschlags der dena-Netzstudie III steht die Einführung eines partizipativ erstellten Systementwicklungsplans, der den aktuellen Planungsprozessen vorangestellt werden soll, um einen konsistenten und sicheren Rahmen für die weitere Planung zu schaffen und Folgeprozesse zu entlasten und zu verkürzen. Eine bessere Abstimmung der NEP-Prozesse kann zusätzlich dazu beitragen, die Ergebnisse der Planung zu verbessern.