Vertragsmuster für virtuelle PPA
Ein weiteres Vertragsmuster der Marktoffensive behandelt virtuelle PPA. Diese ermöglichen langfristig gesicherte Strompreise, ohne in Stromlieferverpflichtungen und Bilanzkreismanagement einzugreifen.
Woraus besteht das “Vertragsmuster für virtuelle PPA”?
- Ein Mustervertrag für virtuelle (finanzielle) PPA (Power Purchase Agreements = Stromlieferverträge) sowie ergänzende Guidance Notes erläutern die zentralen Vertragsklausen und bieten Ausgestaltungsoptionen für einen PPA.
- Ein weiteres Dokument stellt die Unterschiede des virtuellen PPA-Vertragsmusters zum physischen PPA-Standardvertrag der Marktoffensive Erneuerbare Energien heraus.
- Ein Begleitdokument ergänzt weitere Informationen zu Grundlagen, Marktsituation und Regulatorik von virtuellen PPA.
Die Papiere wurden gemeinsam mit den Partnerunternehmen DLA Piper, gunnercooke, Pexapark und Deloitte ausgearbeitet.
Vor- und Nachteile virtueller PPA
Virtuelle PPA bieten Vor- und Nachteile: Sie können auf der einen Seite unkompliziert in bestehende Stromlieferverträge und Bilanzkreise eingebettet werden, da im Rahmen des Vertrags keine physische Stromlieferung erfolgt. Dadurch kann der Strombezug an mehreren Standorten (auch in verschiedenen Gebotszonen) in einem einzigen Vertrag abgedeckt werden. Nachteilig ist hingegen, dass virtuelle PPA im Regelfall regulatorisch als Energiederivat bzw. Finanzinstrument einzustufen sind. Dies kann mit besonderen Verpflichtungen bei Bilanzierung und Finanzberichterstattung einhergehen.
Unterschied zwischen physischen und virtuellen PPA
Der entscheidende Unterschied zwischen physischen und virtuellen PPAs (vPPA) ist, dass bei vPPA die physischen Stromlieferungen nicht Vertragsbestandteil sind. Stattdessen beschränkt sich ein vPPA auf die gegenseitige finanzielle Absicherung des Strompreises durch
- einen Contract for Difference (CfD) und
- die Übertragung von Grünstrom-Herkunftsnachweisen (HKN) vom Erzeuger an den Abnehmer.
Dies geschieht, ohne dabei in bestehende Stromliefervereinbarungen und das Bilanzkreismanagement einzugreifen.