Verpflichtende Heizungsprüfung und -optimierung digital erfüllen (§ 60a und § 60b GEG)
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten für Heizungsanlagen in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten verpflichtende Vorgaben zur Prüfung und Optimierung. Betroffen sind Heizungsanlagen, die mindestens 15 Jahre alt sind (§ 60b GEG) sowie neue Wärmepumpen (§ 60a GEG). Ziel ist es, Fehleinstellungen der Heizungsanlagen zu erkennen und zu beheben, um so Energieverbrauch und Heizkosten
nachhaltig zu senken. Für noch mehr Effizienz kann eine kontinuierliche digitale Überwachung der Anlage sorgen.
Das vorliegende Dossier erklärt die neuen Verpflichtungen und zeigt auf, wie sie mit einem digitalen Heizungsmonitoring erfüllt werden können. Dabei werden folgende zwei Fragen beantwortet:
- Welche Vorgaben umfassen § 60a und § 60b GEG?
- Wie können § 60a und § 60b GEG durch ein Monitoring erfüllt werden?
Eine Publikation des Kompetenzzentrums Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi)