Zu mehr Resilienz mit dem Net-Zero Industry Act
David Fritsch und Juliette Cherpin befassen sich bei der dena intensiv mit dem Themenkomplex Stromerzeugung. Im Beitrag geben sie einen Überblick über den Net-Zero Industry Act (NZIA) und die neuen Kriterien für EE-Ausschreibungen.
Zur Stärkung einer resilienten Energieversorgung ist ein zügiger Ausbau von erneuerbaren Energien (EE) wie Photovoltaik (PV) und Windenergie unerlässlich. Darüber hinaus sind steuerbare Kapazitäten notwendig. Ein Teil der für EE-Anlagen notwendigen Komponenten stammt aus wenigen Ländern außerhalb der EU. Niedrige Preise für Komponenten aus diesen Drittstaaten können kurzfristig die Kosten der Energiewende senken. Gleichzeitig birgt die Beschaffung aus Drittländern das Risiko von Abhängigkeit. Hier setzt der Net-Zero Industry Act (NZIA) an: Mit dem Einführen qualitativer Kriterien bei EE-Ausschreibungen will die EU dieses Risiko mindern und EE-Lieferketten diversifizieren. Ab dem Ausschreibungsjahr 2026 entscheiden neben dem Preis auch qualitative Kriterien wie Nachhaltigkeit, Resilienz und Cybersicherheit über die Zuschläge bei Ausschreibungen.
Die neuen Kriterien
In Deutschland entscheidet bislang nahezu ausschließlich der Gebotspreis über den Zuschlag in den folgenden Ausschreibungssegmenten:
- Wind an Land,
- PV-Freifläche,
- große Dach-PV
- nicht zentral voruntersuchte Offshore-Flächen.
Das kann sich mit dem Net-Zero Industry Act ändern. Nach Artikel 26 gelten ab 2026 für einen Teil der EE-Ausschreibungen neue Anforderungen: Bei mindestens 30 Prozent der ausgeschriebenen Leistung – oder alternativ bei 6 Gigawatt pro Mitgliedstaat – müssen neben dem Preis zusätzlich mindestens fünf qualitative Kriterien angewendet werden.
Diese Kriterien sind:
- Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (verpflichtend)
- Cyber- und Datensicherheit (verpflichtend)
- Fähigkeit zur vollständigen und fristgerechten Projektdurchführung (verpflichtend)
- Resilienz (verpflichtend)
- Nachhaltigkeit (untergliedert in acht weitere Kriterien, von denen eines verpflichtend ist):
- Nachhaltigkeit durch Innovation
- Nachhaltigkeit durch Energiesystemintegration
- Ökologische Nachhaltigkeit (umfasst sechs Kriterien: CO2-Fußabdruck des Projektes oder der Bauteile; Beitrag zur Kreislaufwirtschaft wie Reparierbarkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwertbarkeit; Einfluss auf Biodiversität in Bau-, Betriebs- und Rückbauphase; Energieeffizienz; effiziente Wassernutzung und Vermeidung von Verschmutzung; Reduzierung von Emissionen und Schadstoffeinträgen)
Gemäß Artikel 26 sind verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, Cyber- und Datensicherheit sowie die Fähigkeit zur vollständigen und fristgerechten Projektdurchführung als verpflichtende Präqualifikationskriterien von den Mitgliedsstaaten anzuwenden.
Resilienz und ein Nachhaltigkeitskriterium müssen darüber hinaus als Präqualifikations- oder Wertungskriterium angewendet werden.
Werden alle Kriterien als Präqualifikationskriterien angewandt, entscheidet beim Ranking der zugelassenen Gebote allein der Gebotspreis über den Zuschlag. Werden auch Wertungskriterien verwendet, müssen diese beim Ranking der zugelassenen Gebote neben dem Preis berücksichtigt werden.
Umsetzen der Kriterien in Deutschland
Der EU-Durchführungsrechtsakt vom 23. Mai 2025 konkretisiert die qualitativen Kriterien. Bei der Umsetzung in nationales Recht kommt es darauf an,
- dass die Kriterien effektiv und zielgerichtet ausgestaltet werden
- und sowohl zum Erreichen der Zubauziele als auch zum Stärken widerstandsfähiger EE-Lieferketten beitragen.
Die dena hat eine Analyse dazu durchgeführt, wie sich die qualitativen Kriterien auf öffentliche Ausschreibungen für Windenergie- und Solaranlagen auswirken. Dort empfehlen wir eine praxistaugliche Nachweisführung, die den administrativen Mehraufwand bei Bietern, Herstellern und Prüfinstanzen möglichst geringhält. Neben dem NZIA sind jedoch weitere industriepolitische Maßnahmen nötig, um eine gezielt europäische Wertschöpfung anzureizen.