Smart Meter: Zweite Novelle des Messstellenbetriebsgesetz von 2025 und neue Messstellenverträge
Mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und den neuen Vertragsstandards werden weitere zentrale Weichen für den Smart Meter Rollout und die verbesserte Marktkommunikation gestellt.
Beschleunigter Smart Meter Rollout dank neuer Regelungen
Mit der zweiten Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) Ende 2025 sowie neuen, bundesweit einheitlichen Messstellenverträgen werden zentrale Weichen für den Smart Meter Rollout und die Marktkommunikation gestellt. Die Regelungen
- setzen gezielte Anreize für Kooperationen zwischen grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB),
- verbessern die Wirtschaftlichkeit des Messstellenbetriebs und
- stärken die Verbraucherrechte.
Das Factsheet gibt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Vorgaben und Vertragsstandards sowie deren Bedeutung für einen beschleunigten und effizienteren Smart Meter Rollout.
Welche Vorteile birgt die Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes?
- Die Novelle fördert Kooperationen zwischen grundzuständigen Messstellenbetreibern, indem die Quoten für einen Smart Meter Rollout künftig auf Ebene der Kooperationsverbünde gelten. Eine neue Haltefrist soll vorzeitige Gerätewechsel nach dem Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) verhindern.
- Anlagen mit Nulleinspeisung sind von der Pflicht zur Steuerungseinheit ausgenommen.
- Die verpflichtende Bereitstellung von 15-Minuten-Verbrauchswerten stärkt zudem die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Mit dem MaBiS-Hub wird die Marktkommunikation für abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Daten grundlegend neu organisiert. Der MaBiS-Hub soll eine zentrale Plattform der Bundesnetzagentur zu Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom werden.
- Im geplanten MaBiS-Hub werden neue Marktrollen etabliert, um die Datenqualität und Prozesssicherheit zu erhöhen und die Messstellenbetreiber von Aufgaben der Messwertverarbeitung zu entlasten.
Bundesweite Standards durch neue Messstellenverträge
Ergänzend zur Novelle führen neue, verbindliche Messstellenverträge ab Juli 2026 zu bundesweit einheitlichen Standards. Sie regeln unter anderem Vertragsstrafen, monatliche Teilzahlungen und vereinfachte Montagebedingungen.
Insgesamt stärkt die Novelle klare Prozesse, Kooperationen und Verlässlichkeit – zentrale Voraussetzungen für die weitere Digitalisierung und Steuerbarkeit des Energiesystems.