RFNBO-Zertifizierung und THG-Quote: Was 2025 den Wasserstoffmarkt prägte
Wasserstoff und dessen Derivate wie Ammoniak oder Methanol sind für einen zukunftsfähigen, klimaneutralen Industriestandort unerlässlich. Um nachzuweisen, dass Wasserstoff zum Klimaschutz beiträgt und aus erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Quellen stammt, ist Zertifizierung zentral. Denn nur durch diese ist sichergestellt, dass Wasserstoff tatsächlich den regulatorisch verankerten Nachhaltigkeitsanforderungen entspricht. Ausschließlich zertifizierte Wasserstoffprodukte können auf Treibhausgasreduktionsziele und Quoten angerechnet werden.
Im Dezember 2025 richtete die dena erneut einen Workshop zu Themen der Wasserstoffzertifizierung aus – eine gute Gelegenheit, auf die Fortschritte der letzten 12 Monate zu blicken.
Wasserstoffzertifizierung: Von der Schaffung der rechtlichen Grundlagen in die Umsetzung
Dank der Schaffung eines regulatorischen Rahmens durch die EU und Deutschland konnte 2025 die zertifizierte Herstellung von erneuerbaren Kraft- und Brennstoffen nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO – Renewable Fuels of Non-Biological Origin) starten. RFNBO ist der im EU-Recht verankerte Begriff für erneuerbaren Wasserstoff und dessen Derivate.
Voraussetzung dafür war die Anerkennung von Zertifizierungssystemen durch die Europäische Kommission, die am 19. Dezember 2024 für die ersten drei Systeme erfolgte. Da das Umweltbundesamt (UBA) bereits im Vorfeld mit der vorläufigen Anerkennung der Zertifizierungsstellen begonnen hatte, konnte die Zertifizierung von Elektrolyseuren sowie Lieferanten und Händlern zügig beginnen. Im Jahr 2025 konnten daher schon knapp 30 Erstzertifizierungen vorgenommen werden.
Im September 2025 veröffentlichte das UBA die Vorlage für den sogenannten Nachhaltigkeitsnachweis für RFNBO im Verkehrssektor. Dieses Dokument bescheinigt die erneuerbare Eigenschaft des erzeugten Wasserstoffs. Damit konnten die ersten Mengen elektrolytischen Wasserstoffs bzw. daraus hergestellter Kraftstoffe als RFNBO zertifiziert und in Deutschland auf die Treibhausgasminderungsquote im Verkehr (THG-Quote) angerechnet werden.
THG-Quote als zentraler Hebel für erneuerbaren Wasserstoff im Verkehr
Die THG-Quote verpflichtet Kraftstoffanbieter, ihre Emissionen sukzessive zu reduzieren. Seit 2018 kann dafür auch erneuerbarer Wasserstoff eingesetzt werden. Eine Besonderheit besteht darin, dass erneuerbarer Wasserstoff im Verkehrssektor nicht nur direkt als Kraftstoff, sondern auch in Raffinerieprozessen genutzt wird, beispielsweise zur Entschwefelung konventioneller Kraftstoffe. Bei diesem Verfahren wird Schwefel aus Rohölprodukten entfernt, um die Qualität der Kraftstoffe zu verbessern und schädliche Emissionen bei deren Verbrennung zu reduzieren. Durch den Einsatz von erneuerbarem anstelle von fossilem Wasserstoff in diesem Prozess können die Raffinerien zur Erfüllung ihrer Quotenziele beitragen.
RFNBO-Unterquote soll steigende Nachfrage und verbesserte Wirtschaftlichkeit bringen
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Umsetzung der novellierten Erneuerbaren-Energien Richtlinie (RED III, (EU) 2018/2001) am 10. Dezember 2025 einen Gesetzesentwurf zur Reform der THG-Quote vorgelegt. Eine darin enthaltene Änderung: Ab 2026 soll eine eigene RFNBO-Unterquote gelten. Gemäß dem Kabinettsentwurf soll diese bei 0,1 % des gesamten Endenergiebedarfs im Verkehr beginnen und bis 2040 schrittweise auf 8 % ansteigen. Diese Reform wird einen wichtigen Nachfrageimpuls für erneuerbaren Wasserstoff schaffen: Dadurch könnte im Jahr 2040 ein Bedarf an erneuerbarem Wasserstoff von etwa 650.000 Tonnen entstehen.
Zusätzlich wird die Dreifachanrechnung von RFNBO auf die THG-Quote bis einschließlich 2036 beibehalten und dann bis 2040 auf 1:1 ausgeschlichen werden. Das bedeutet: Jede Tonne CO2, die durch den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff eingespart wird, wird bei der Erfüllung der THG-Quote dreifach gezählt. Diese Regelung verbessert die Wirtschaftlichkeit von Wasserstoffprojekten zur Herstellung sog. RFNBO deutlich.
Integration von kohlenstoffarmem Wasserstoff in die THG-Quote
Ab 2031 kann zudem auch elektrolytisch produzierter kohlenstoffarmer Wasserstoff auf die THG-Quote angerechnet werden, sofern er in Raffinerien als Zwischenprodukt verwendet wird. Kohlenstoffarmer Wasserstoff stammt zwar nicht vollständig aus erneuerbaren Energien, muss jedoch eine Treibhausgasminderung von mindestens 70 % erreichen. Um die Anrechenbarkeit auf die THG-Quote zu ermöglichen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden: Zunächst muss rechtlich definiert sein, wann Wasserstoff als kohlenstoffarm gilt. Darüber hinaus muss eine Zertifizierungsgovernance geschaffen werden, wie sie für RFNBO bereits existiert.
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2025 dafür die rechtliche Grundlage gelegt. Denn im Sommer veröffentlichte sie einen Delegierten Rechtsakt (D.A.) für die Treibhausgasbilanzierung kohlenstoffarmer Kraft- und Brennstoffe – die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2359. Dieser D.A. sowie die künftige Zertifizierungsgovernance für kohlenstoffarme Kraft- und Brennstoffe orientieren sich eng an der existierenden RFNBO-Architektur.
Nachdem der D.A. am 11. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, stehen nun die Erarbeitung von Systemgrundsätzen durch die Zertifizierungssysteme, deren Anerkennung durch die Europäische Kommission sowie die Schaffung rechtlicher Grundlagen in Deutschland an.
dena-Workshop zur Wasserstoffzertifizierung: Austausch zwischen Behörden und Zertifizierungssystemen
Trotz dieser wichtigen Erfolge ist es bis zu einer sektorübergreifenden und bürokratiearmen Zertifizierung, wie sie das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) anstrebt, noch einiges zu tun. Ein kontinuierlicher Dialog zwischen den beteiligten Akteuren ist entscheidend, um ein gemeinsames Verständnis aktueller Entwicklungen sicherzustellen sowie Lösungsansätze zu diskutieren.
Die dena organisiert deshalb gemeinsam mit der NOW GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie regelmäßige Austauschformate mit wichtigen Akteuren aus Ministerien, Behörden und den privaten Zertifizierungssystemen – zuletzt einen Präsenzworkshop am 09. Dezember 2025 in Berlin. Die rund 25 Teilnehmenden diskutierten intensiv die rechtlichen Entwicklungen, den aktuellen Stand des Vollzugs der RFNBO-Zertifizierung in Deutschland sowie deren künftige Ausgestaltung.