Weiterentwicklung der Pkw-EnVKV
Studie zur Novellierung der Pkw-EnVKV als Basis für die Aktualisierung des Pkw-Labels in Deutschland und der EU.

Das Pkw-Label bietet seit vielen Jahren Verbraucherinnen und Verbrauchern klare Informationen zum Energieverbrauch und den CO2-Emissionen von Neuwagen. Angesichts des steigenden Marktanteils alternativer Antriebe wurde eine Studie zur Novellierung der Pkw-EnVKV erarbeitet und die Basis für eine zukunftsfähige Aktualisierung des Pkw-Labels gelegt – sowohl in Deutschland, als auch der EU. Dabei wurden beispielweise juristische Aspekte der Verbrauchsangaben in der Werbung geprüft, um eine einheitliche und transparente Kommunikation sicherzustellen. Die Studie wurde im Auftrag des BMWK durchgeführt, in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer ISI, EY Law, dem Öko Institut und dem ifeu.
Die Studie hat Regelungsvorschläge erarbeitet zu folgenden Themen: Klasseneinteilung auf dem Pkw-Label, Kennzeichnung und Klassifizierung von Gebrauchtwagen, zusätzlich Angaben auf dem Pkw-Label, Regelungen des Verkaufsortes und der Werbung. Die Novellierung der Pkw-EnVKV trat im Februar 2024 in Kraft und verpflichtet somit den Handel, die Informationen der neuen Pkw-Label an allen angebotenen Neuwagen kenntlich zu machen.
Das Pkw-Label dient in erster Linie dazu Verbraucherinnen und Verbraucher über die Verbräuche, CO2-Emissionen und voraussichtliche Kosten von Neuwagen transparent zu informieren. Mit dem neuen Pkw-Label werden erstmals fünf unterschiedliche Muster vorgegeben. Hierbei wird zwischen Verbrennungsmotoren für flüssige Kraftstoffe (Benzin, Diesel, LPG), Verbrennungsmotoren für gasförmige Energieträger (Erdgas/CNG), rein batterieelektrisch betriebenen Elektromotoren, Brennstoffzellenantrieben und Plug-in-Hybridantrieben (Benzin/Diesel) unterschieden.