Neue Schwellenwerte für europaweite Vergabe
Seit Januar 2022 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben.
Öffentliche Auftraggeber, wie beispielsweise Kommunen, müssen nun die folgenden Schwellenwerte beachten:
- Bauaufträge: 5.382.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge für alle anderen Auftraggeber: 215.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 431.000Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: 140.000 Euro
Die neuen, leicht erhöhten Schwellenwerte wurden im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Europaweite Ausschreibungen
Öffentliche Auftraggeber führen für ihre unterschiedlichen Beschaffungsbedarfe zahlreiche Vergabeverfahren durch. Vor jedem Vergabeverfahren muss der Auftraggeber eine Kostenschätzung vornehmen – egal, ob es sich um Bauleistungen oder Liefer- und Dienstleistungen handelt. Erreicht oder überschreitet der Wert der zu vergebenden Leistung den Schwellenwert, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Verfahren europaweit durchzuführen.
Nähere Informationen zu Schwellenwerten finden Sie hier.
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