Teilnahme-Infos
zum Modellvorhaben "Co2ntracting: build the future!"
Sie möchten am Modellvorhaben „Co2ntracting: build the future!“ teilnehmen?
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Die ausführlichen Teilnahmebedingungen für das Modellvorhaben können Sie kostenfrei herunterladen.
Regelmäßig bieten wir zudem online kostenfreie Infoveranstaltungen an. Wir informieren über ESC allgemein und über das dena-Modellvorhaben - selbstverständlich können Sie Ihre Fragen stellen. Melden Sie sich gerne an! Daten und Links finden Sie oben rechts im Newsroom.
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Am bundesweiten dena-Modellvorhaben „Co2ntracting: build the future!“ können die Gebietskörperschaften, Unternehmen und Organisationen teilnehmen, die berechtigt sind, die Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Energieberatung „Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung“ zu beantragen. Landesliegenschaften dürfen am Modellvorhaben teilnehmen, haben jedoch keinen Anspruch auf die BAFA-Förderung. Private Eigentümer und private Unternehmen können nicht teilnehmen.
In den Teilnahmebedingungen finden Sie eine übersichtliche Liste.
Für das Modellvorhaben sucht die dena bundesweit kommunale Liegenschaften und Landesliegenschaften unterschiedlicher Gebäudetypologien mit einer gewissen Strahlkraft. Das heißt, typische Nichtwohngebäude, die es häufig gibt und die so möglichst viel Übertragbarkeit gewährleisten: z. B. Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude, Rathäuser, Sportstätten, Stadthallen, Museen, Theater, Universitäten, Hochschulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere. Ideal wäre es außerdem, wenn einige Gebäude bereits Teil eines Energiemanagements sind.
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Wichtige Voraussetzungen für die Teilnahme am Modellvorhaben sind:
- Gebäude: Ein oder mehrere sanierungsbedürftige Nichtwohngebäude sind vorhanden (z. B. Gebäude mit veralteter Anlagentechnik, veralteter Beleuchtung, ohne Gebäudeleittechnik u.a.).
Für das Modellvorhaben suchen wir bundesweit kommunale Liegenschaften und Landesliegenschaften unterschiedlicher Gebäudetypologien mit einer gewissen Strahlkraft. Die Gebäude müssen Nichtwohngebäude sein und sich im Eigentum der Bewerber befinden.
- Contracting-Orientierungsberatung: Wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Modellvorhaben ist eine abgeschlossene Orientierungsberatung mit bestätigter ESC-Eignung der zu sanierenden Gebäude, die bei Bewerbungseingang nicht länger als zwei Jahre zurückliegt (eine BAFA-Förderung ist für ausgewählte Zielgruppen möglich).
- Mindestenergiekosten: Es sollten mindestens 150.000 Euro/Jahr für das zu sanierende Gebäude oder die Gebäudepools anfallen.
- Ist-Zustand: Es wurden in den letzten drei Monaten keine größeren verbrauchsrelevanten Umbaumaßnahmen an den Gebäuden durchgeführt. Verbrauchsrelevante Umbaumaßnahmen an den Gebäuden sind aktuell nicht beauftragt worden.
- Konstante Gebäudenutzung: Es sollten in den kommenden drei Jahren keine wesentlichen Nutzungsänderungen in den zu sanierenden Gebäuden zu erwarten sein.
- Zuständigkeiten: Es müssen fachlich-koordinierende, politisch-organisatorische und für Kommunikation verantwortliche Ansprechpersonen festgelegt werden.
- Motivation: Politische Unterstützung sollte sicher sein, ebenso sollten Sie klare Ziele für das ESC vor Augen habe.
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Um in das dena-Modellvorhaben aufgenommen zu werden, sind gewisse Kriterien zu erfüllen. Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen – in diesem PDF-Dokument haben wir sie zusammengefasst.
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Mit einer individuellen Contracting-Orientierungsberatung (OB) erfahren Gebäudeeigentümer, beispielsweise Kommunen, ob für die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften ein Energiespar-Contracting (ESC) infrage kommt. Dafür werden die Gebäude und Liegenschaften hinsichtlich ihrer ESC-Eignung begutachtet. Expertinnen und Experten begutachten vor Ort die Gebäude hinsichtlich Einsparpotenziale, erheben eine Energiekosten-Baseline (= derzeitiger Verbrauch, an dem die spätere garantierte Einsparung gemessen wird) und prüfen so die Eignung für ESC. Bestimmte Zielgruppen (z. B. Kommunen) können sich die Orientierungsberatung mit einer Förderhöhe von bis zu 50 Prozent des Auftragswerts durch das BAFA fördern lassen.
Hat die Orientierungsberatung gezeigt, dass sich Ihre Gebäude für ein ESC eignen, können Sie direkt mit der Umsetzung des ESC starten. Diese beginnt mit einem Vergabeverfahren, bei dem Sie eine ESC-Beraterin/ein ESC-Berater auf Wunsch weiterhin unterstützt (= Umsetzungsberatung). Im Rahmen des Modellvorhabens erhalten Sie diese Umsetzungsberatung kostenfrei!
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Interessieren Sie sich für die Teilnahme am Modellvorhaben, haben aber noch keine Contracting-Orientierungsberatung durchlaufen? Dann können Sie sich trotzdem schon bei uns anmelden. Gerne geben wir Ihnen Tipps und Hilfestellungen für die weiteren Schritte, etwa zur Förderung der Contracting-Orientierungsberatung durch das BAFA, zur Suche geeigneter ESC-Beratender und zu den Bewerbungsunterlagen. Landesverwaltungen dürfen mit Landesliegenschaften am Modellvorhaben teilnehmen, haben jedoch keinen Anspruch auf die BAFA-Förderung.
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1. ESC-Beratende finden
Um die BAFA-Förderung zu erhalten, muss die Orientierungsberatung von einem geschulten ESC-Beratenden durchgeführt werden, der für die Beantragung der Förderung durch das BAFA zugelassen ist. Auf der Website des Kompetenzzentrums Contracting oder über die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der dena (https://www.energie-effizienz-experten.de/) finden Sie geeignete ESC-Beratende.
Für die Suche in der Energieeffizienz-Expertenliste gehen Sie wie folgt vor:
- für die Expertensuche „Nichtwohngebäude“ anklicken
- Postleitzahl eingeben und möglichst großen Radius auswählen (> 100 km)
- Ergebnisse filtern nach „Contracting-Orientierungsberatung“
Mit der Angabe der Anzahl Ihrer Liegenschaften und Gebäude sowie der Energiebezugsfläche (NGF) bzw. der Bruttogrundfläche (BGF) Ihrer Gebäude können Sie sich ein oder mehrere Angebote einholen. Weitere benötigte Angaben fragen die ESC-Beratenden ggf. bei Ihnen an.
Für die Wahl der Vergabeart ist es entscheidend, den Auftragswert der Dienstleistung vorab zu kennen. Die Kosten einer Contracting-Orientierungsberatung bewegen sich im Durchschnitt im Rahmen von 9.000 bis 13.000 Euro. Die Höhe der Förderung durch das BAFA bei jährlichen Energiekosten von weniger als 300.000 Euro (netto) liegen derzeit bei 50 Prozent des (i.d.R.) Nettoberatendenhonorars, aber maximal
- 3.500 Euro bei Energiekosten bis 300.000 Euro/Jahr
- 5.000 Euro bei Energiekosten über 300.000 Euro/Jahr
Es ist zu beachten, dass der Auftragswert der Orientierungsberatung sich i.d.R. in diesem Rahmen bewegen sollte.
2. Auftaktgespräch
Am Anfang einer OB steht das Auftaktgespräch, bei dem Vertretende des Gebäudeeigentümers, beispielsweise der Kommune, dem ESC-Beratenden erste Informationen über die Immobilien geben:
- Wie und wann werden die Gebäude genutzt?
- Was passiert dort am Wochenende und – beispielsweise bei Schulen oder Sportstätten – in den Ferien?
- Bleiben die Nutzungsweise sowie die Eigentumsverhältnisse in den nächsten Jahren gleich?
Solche Fragen sind für die Ausgestaltung eines Contracting-Vertrags sehr wichtig.
3. Datenaufnahme
Nach dem Auftaktgespräch hat der Gebäudeeigentümer die Aufgabe, Daten zu Energieverbrauch und -kosten der betreffenden Gebäude sowie, falls vorhanden, die Lastprofile für Strom und Wärme zusammenzustellen. Die ESC-Beratenden benötigen diese Informationen unter anderem, um später die so genannte Energiekosten-Baseline zu berechnen. Dieser Wert ist die Bezugsgröße für die Einsparungen, die die Contractoren dann im Rahmen des ESC mit den Sanierungsmaßnahmen erzielen müssen.
4. Begehung und Analyse
Anschließend nimmt der ESC-Beratende die Liegenschaften persönlich in Augenschein, um auch die Anlagentechnik und den Zustand der Gebäudehülle zu erfassen. Dann geht es zurück an den Schreibtisch – der Beratende stellt die möglichen Einsparpotenziale zusammen, analysiert, ob die Objekte für ein ESC geeignet sind und schreibt einen Beratungsbericht zur Contracting-Orientierungsberatung (siehe BAFA-Vorgaben).
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Die Kosten einer Contracting-Orientierungsberatung bewegen sich im Durchschnitt im Rahmen von 9.000 bis 13.000 Euro. Die Höhe der Förderung durch das BAFA bei jährlichen Energiekosten von weniger als 300.000 Euro (netto) liegen bei 50 Prozent des (i.d.R.) Nettoberaterhonorars, aber maximal
- 3.500 Euro bei Energiekosten bis 300.000 Euro/Jahr
- 5.000 Euro bei Energiekosten über 300.000 Euro/Jahr
Hierbei ist zu beachten, dass der Auftragswert der Orientierungsberatung sich i.d.R. in diesem Rahmen bewegen sollte. Landesverwaltungen dürfen mit Landesliegenschaften am Modellvorhaben teilnehmen, haben jedoch keinen Anspruch auf die BAFA-Förderung.
Detaillierte und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte stets der BAFA-Website.
Im dena-Leitfaden Energiespar-Contracting finden Sie weitere Informationen.