Zum Hauptinhalt springen
31.08.26

Mehr Sicherheit bei der Contracting-Abrechnung: Neuer Leitfaden der KEA-BW

Eine Geschäftsfrau, die eine Glühbirne in der Hand hält, daneben ein Stapel Münzen auf dem Schreibtisch.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat einen neuen Leitfaden zur Abwicklung von Contracting-Projekten im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen veröffentlicht. Die Publikation erklärt Schritt für Schritt, wie Kommunen Energieliefer- und Energiespar-Contracting im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) veranschlagen und buchen können – inklusive konkreter Buchungsbeispiele.

Vielen Kommunen in Baden-Württemberg war bis jetzt unklar, wie Contracting-Projekte im Haushalt korrekt abgebildet werden können. Dies verursachte Unsicherheiten bei den Kämmereien und führte zu Konflikten bei Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA).

Der Leitfaden dient dazu, Klarheit angesichts komplexer Prozesse zu schaffen und die Rechtssicherheit der Contracting-Verträge zu erhöhen. Er richtet sich primär an Kämmereien, Finanzverwaltungen und kommunale Fachstellen in Baden-Württemberg, ist aber auch für andere Bundesländer empfehlenswert.

Jetzt Leitfaden ansehen (externer Link zur KEA-BW-Website)