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28.08.24

Workshop Nachweisführung

Schematische Darstellung zum BEHG für Biomethan-BHKW mit mehr als 2 MW Leistung und Inbetriebnahme nach 2021. Von links nach rechts zeigt die Grafik den Weg von der Biogasanlage (BGA) über die Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) und einen Händler zum Biomethan-BHKW. Parallel dazu sind die für Nachweise genutzten Konten und Register dargestellt, darunter Nabisy, das dena Biogasregister und das UBA Herkunftsnachweisregister. Pfeile zeigen die Übertragung und Zuordnung der Nachweise zwischen Anlagenbetreiber, Händler und BHKW sowie die Registrierung im Biogasregister. Auf der Verbrauchsseite werden Nachweise an Konten des BHKW übertragen und anschließend für die Berichterstattung und Prüfung durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) verwendet.

Am 28. August 2024 hat die dena in Berlin einen Workshop durchgeführt, bei dem zentrale Akteure im Bereich der Biomethan-Nachweisführung zusammenkamen. Gemeinsam mit KollegInnen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), dem Umweltbundesamt (UBA) sowie Vertretern des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben wir die komplexen Herausforderungen der Nachweisführung, auch im Zusammenhang mit der Einführung der Unionsdatenbank (UDB), erörtert.

Anhand der Betrachtung des Zusammenspiels der verschiedenen Nachweissysteme Nabisy, dem Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte und dem Biogasregister der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bei konkreten Vermarktungspfaden konnten die Knackpunkte der teilweise notwendigen parallelen Nachweisführung in mehreren Systemen in einem ersten Schritt festgestellt werden: 
➡ Für Biomethan bestehen je nach angewandter Rechtsgrundlage unterschiedliche Bilanzierungsvorgaben mit Angabe unterschiedlicher Energiegehalte bei gleichem Verwendungszweck.
➡ Ein weiteres zentrales Ergebnis des Workshops war die Erkenntnis, dass ein effizienter Datenaustausch zwischen den verschiedenen Registern und Systemen essenziell ist, um die Nachweisführung zu optimieren und eine Doppelvermarktung zu verhindern. 
➡ Als nächste Schritte haben wir uns darauf geeinigt, ein gemeinsames Konzept zur Harmonisierung und Weiterentwicklung der Nachweissysteme zu erarbeiten. Ein weiteres Treffen ist bereits in Planung, bei dem wir auch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) und weitere relevante Akteure mit einbeziehen wollen, um die Diskussion fortzusetzen und konkrete Lösungen zu entwickeln.