Gesetzlicher Überblick
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Biogaseinspeisung in Deutschland sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Einen gesetzlichen Förderanspruch je kWh für die Einspeisung von Biomethan in das Gasnetz gibt es – anders als für Strom aus erneuerbaren Energien – nicht. Erzeuger von Biomethan müssen das Biomethan vielmehr selbst vermarkten. Die Politik hat einen Instrumentenmix zur Förderung von Biomethan und zur Schaffung entsprechender Nachfragemärkte entwickelt. Einsatzfelder sind neben reinen Wärmeanwendungen insbesondere die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie der Einsatz als Kraftstoff in Gasfahrzeugen. Der gesetzliche Rahmen für die Biogaseinspeisung wird aufgrund der vielen Wertschöpfungsstufen und erforderlichen Prozesse von einer Vielzahl von Regelungen bestimmt.
Stand: Juli 2023