Emissionshandel
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Der EU-ETS (European Union Emissions Trading System) besteht seit 2005 und ist eines der wichtigsten Instrumente zur Reduktion von Treibhausgasen. Energieintensive Industriesektoren (einschließlich Ölraffinerien, Stahlwerke und Produktion von Eisen, Aluminium, Metallen, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Zellstoff, Papier, Pappe, Säuren und organischen Massenchemikalien) sind dem EU-ETS unterstellt. Derzeit fallen ca. 10.000 Anlagen unter den EU-ETS. Der EU-ETS folgt einem „Cap-and-Trade“ Ansatz. Das Handelssystem hat eine Emissionsobergrenze („Cap“). Dieser Cap wird sukzessive über die Jahre reduziert. Sollte ein Anlagenbetreiber mehr Emissionen einsparen als erforderlich, kann er die zusätzlichen Emissionseinsparungen in Form von Zertifikaten mit anderen Betreibern handeln („Trade“).
Für den ETS kann Biomethan gemäß den Regeln des EU-ETS angerechnet werden, wenn die für Biomethan geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Die zuständige Behörde, Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt, hat dazu in Ihrem Leitfaden konkrete Angaben der einzureichenden Nachweise gemacht:
- „Für den Abzug von Emissionen aus der Verbrennung von Biomethan aus dem Erdgasnetz muss die Einhaltung der RED II-Kriterien durch einen Nachweis aus der Datenbank Nabisy nachgewiesen werden.“ (Leitfaden DEHSt, S. 83)
- „Auch Biomethan aus dem Ausland muss bei energetischer Nutzung RED II-Kriterien erfüllen. Ein gültiger Nachhaltigkeitsnachweis nach § 3 Absatz 1 EHV aus der Datenbank Nabisy ist daher auch für importiertes Biomethan vorzulegen.“ (Leitfaden DEHSt, S. 83)
Der stoffliche Einsatz von Biomethan kann durch Entwertung eines Herkunftsnachweises ebenfalls angerechnet werden.
Quelle: Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten für stationäre Anlagen (DEHSt), Kapitel 8.5, S. 82 (Biomethan aus dem Erdgasnetz)
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Das BEHG wurde 2019 als Teil des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Es deckt diejenigen Emissionen ab, die nicht vom EU-ETS erfasst werden. Das BEHG verpflichtet alle Inverkehrbringer von Kraftstoffen und Brennstoffen zum Erwerb von CO2-Zertifikaten. Die Kosten eines CO2-Zertifikats belaufen sich derzeit auf 25 EUR/tCO2, ab 2025 auf 55 EUR/tCO2 und ab 2026 werden die Zertifikate auktioniert. Der Energiegehalt von Biomethan wird mit einem Emissionsfaktor von Null bewertet. Genauere Informationen zum BEHG finden Sie auf der Webseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Quelle: Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen (Kapitel 6.6.2.3, S. 54: Nachweisführung bei Anerkennung von Biomethan aus Erdgasnetzen