Biomethanerzeugung
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Die Renewable Energy Directive III (RED III) ist die dritte Überarbeitung der EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung erneuerbarer Energien, die am 20. November 2023 in Kraft getreten ist. Das übergeordnete Ziel der Richtlinie besteht darin, den Anteil erneuerbarer Energien am EU-weiten Endenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 42,5% zu erhöhen. Sie ist ein zentrales Instrument der EU-Klimapolitik, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.
Wesentliche Anforderungen:
- Verbindlichkeit: RED III schafft einen verbindlichen Rahmen für alle Mitgliedstaaten; mit Inkrafttreten der Richtlinie gelten neue Anforderungen für die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Biomasse und Biogasbrennstoffen
- Stärkung des Ausbaus von Wind- und Solarenergie, Biomasse sowie grünen Wasserstoff
- Bürokratieabbau durch z.B. die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
- Deutsche Umsetzung: Implementierung erfolgt durch Änderungen mehrerer Rechtsinstrumente (EEG, 37./38. BImSchV, BioSt-NachV, Biokraft-NachV), die strengere Nachhaltigkeitsprüfungen und verschärfte Förderkriterien einführen
Besonders interessant für Biomethan:
- die RED III enthält weitreichende Bestimmungen für Biogas- und Biomethananlagen, die sowohl neue als auch bestehende Anlagen betreffen
- Erhöhte THG-Minderungspflichten: Gestaffelte Treibhausgasreduktionsziele von 70-80% bei der Elektrizitäts-, Wärme- und Kälteerzeugung je nach Anlagengröße, Inbetriebnahmedatum und Brennstoffart
- Biomethanerzeugungsanlagen mit einer Leistung von über 200 Nm³/h müssen für die Vermarktung von Biomethan als Biokraftstoff im Verkehr je nach Inbetriebnahmedatum 50% (bis 2015), 60% (2015-2020) oder 65% (ab 2021) THG-Einsparungen erreichen
- Verschärfte Nachhaltigkeitsanforderungen gelten, wenn gasförmige Biomassebrennstoffe in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte mit einer thermischen Gesamtnennleistung von mindestens 2 MW eingesetzt werden oder in Biomethanerzeugungsanlagen mit einer Leistung über 200 Nm³/h erzeugt werden, wodurch ein Großteil der kommerziellen Anlagen erfasst wird
- Marktauswirkungen: Die gestiegenen Nachhaltigkeitsanforderungen haben erhebliche Auswirkungen auf den Biomethanmarkt, insbesondere bezüglich Rückverfolgbarkeit und Klimawirksamkeit
Im Infocenter beantwortet eine Analyse der dena die Frage, welche Auswirkungen die gestiegenen Nachhaltigkeitsanforderungen der RED III auf den Biomethanmarkt haben.
Stand: September 2025
Link zur Richtlinie: Richtlinie (EU) 2023/2413