Zum Hauptinhalt springen

Jahreskonferenz 2020

Dieses Jahr fand die biogaspartner Jahreskonferenz zum 12. Mal statt, um über die spannenden Themen der Zukunft von erneuerbaren Gasen zu diskutieren. Mit all den neuen und noch kommenden Regelungen bleibt der Fakt, dass Erneuerbare Gase uns auf dem Weg zu einer nachhaltigen Industrie und Mobilität zukünftig stärker begleiten und die Energielandschaft signifikant verändern werden, bestehen. Biomethan und Wasserstoff werden für die Zielerfüllung dabei als vielfältig einsetzbare Energieträger angesehen. Allerdings ist noch nicht vollends abzusehen, welche Rolle genau diese letzendlich einnehmen werden.

Im Dialog von Frau Haverkamp (Geschäftsführerin, dena) und Herrn Benterbusch (Unterabteilungsleiter IIB, Effizienz und Wärme in Industrie und Haushalten,nachhaltige Mobilität, BMWi) wurde deutlich, dass Bio-LNG neben Wasserstoff, als zweites Standbein für ein technologieoffenen Verkehr essteniell ist. Laut Herrn Benterbusch sind die Bioenergiepotentiale da und Biomethan wartet nur darauf genutzt zu werden. Auch Bioenergieimporte aus Osteuropa könnten hier zukünftig eine Rolle spielen. Für die Erreichung und Umsetzung der Ziele bis 2030 ist die Anhebung der THG-Minderungsquote auf 25-26% notwendig sowie die intelligente Kombination aller erneuerbaren Gase. Weiterhin sind Technologieförderungen für den Wirtschaftsaufbau notwendig, die technologieneutral sind. Hierbei kritisierte Herr Elek (Geschäftsführer, Landwärme GmbH) die 4fachanrechnung von E-Mobilität innerhalb der THG-Quote. Diese extreme Begünstigung könnte zukünftig zur Ausnutzung führen. 

Biomethan kann derzeit auf die Mindestquote für fortschrittliche Kraftstoffe angerechnet werden, wird jedoch derzeit noch in einem geringen Niveau eingesetzt. Dabei leisten Bio-LNG und Bio-CNG schon jetzt einen wichtigen Beitrag zur Quotenerfüllung und Energiewende inbesondere im Schwerlastverkehr. Laut Herrn Koenig ( Head of Bio-LNG Value Chain Development, Shell Deutschland Oil GmbH) sind außerdem positive Entwicklung in der europäischen Infrastruktur zu verzeichnen, da mehr LNG Trucks unterwegs sind und auch mehr Tankstellen Bio-LNG zur Verfügung stehen. Wichtig für den Wechsel von LNG zu Bio-LNG bleibt dabei die Zusammenarbeit mit Produzenten und die Unterstützung bei Produktionsanlagen. Zukünftige Herausforderungen im Schwerlastverkehr liegen zukünftig insbesondere in der Planungs- und Investitionssicherheit, Einhaltung von Umweltaspekten, lokalen Einflussfaktoren, betrieblichen Einsatzfähigkeiten und Kosten, so Herr Dr. Andres (Abteilungsleiter Verkehrssicherheit, BGL). Begrüßenswert ist jedoch in jenem Fall die Mautbefreieung von CNG- und LNG LKW bis 2023. Denn gerade im Schwerlastverkehr bestehen gute Voraussetzungen für eine schnelle Wirkungsentfaltung bei alternativen Antrieben, da hohe Anteile der THG-Emissionen auf verhältnismäßig wenige Fahrzeuge fallen und neue Fahrzeuge schneller in den Markt kommen, argumentiert Herr Dr. Haßheider ( Regierungsdirektor, Referatsleiter G 22 - Alternative Kraftstoffe und Antriebe, Infrastruktur, Energie, BMVI). So lässt sich zusammenfassen, dass Biomethan Hoffnungsträger bleibt, um den Verkehrssektor erfolgreich zu dekarbonisieren.

Biomethan ist für den Einsatz im Gebäudebestand eine wertvolle Ressource, da die Nutzung regel- und speicherbar ist. Wesentliche Technologieoptionen liegen aus Sicht von Herrn Kurtz (Referatsleiter Energieeffizienz von Gebäuden, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg) bei dezentralen Einzelheizungen in der Wärmepumpe und bei zentraler Fernwärme in einem Mix aus unterschiedlichen Quellen, in welchen auch Biogas eingesetzt werden kann. Fundamental bleibt zusätzlich die Senkung des Gesamtwärmeverbrauchs in Gebäuden durch Effizienzsteigerungen. Im Bezug der Förderung von Biomasse im EEG 2021 bemängelte Herr Stratmann (Referatsleiter Erneuerbare Energien, BNetzA) den tatsächlichen Beitrag von Biomasse zum Klimaschutz, da dieser je nach Substrat, Verfahren, Berechnungsverfahren und Vergleichsmaßstab variieren kann. Herr Dr. Altrock (Rechtsanwalt/Partner, Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB) betonte vor allem den Vorteil von Biomethan, welches laut BEHG mit einem Emissionsfaktor von 0 zukünftig auch im ETS angerechnet werden kann.

Bezüglich der Nachhaltigkeitsanforderungen, die in der RED II für Biomasse definiert sind, stellte Herr Majer ( Arbeitsgruppenleiter Nachhaltigkeit und Biomassepotenziale, DBFZ) fest, dass in Deutschland ca. 1500 – 4000 Anlagen aus dem Bestand betroffen sein werden. So kann von den zu erwartenden Nachhaltigkeitskriterien vor allem die THG-Bilanzierung mit hohem Aufwand verbunden sein. Um diesen Aufwand zu reduzieren, sollten bei der weiteren Implementierung mehrere Punkte, wie bspw. hinreichende Standardwerte sowie Leitfäden, Tools und Monitoring des Zertifizierungsprozesses, geprüft werden. Letztendlich wird Biomethan auch langfristig im Strom- und Wärmebereich eine wichtige Rolle spielen. Daher sollten die derzeitigen Hürden, die den unkomplizierten Einsatz betreffen, abgebaut werden. So waren sich die Teilnehmenden einig, dass die Förderung von Biogas/ Biomethan vorrangig über den Strompreis nicht gerechtfertigt ist. Stattdessen sollte eher eine verursachungsgerechte Kostenverteilung angestrebt oder die Förderung komplett umstrukturiert werden.