Biomethantransport
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Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verfolgt das Ziel, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Strom, Gas und Wasserstoff zu gewährleisten. Im Fokus stehen dabei auch Klimaschutz und das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität.
Wesentliche Anforderungen:
- Sicherung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs auf den Energiemärkten
- Pflicht für Netzbetreiber zu diskriminierungsfreiem Zugang für alle Gasarten, einschließlich Biomethan
- Umsetzung und Integration der Anforderungen des europäischen Energierechts in deutsches Recht
Besonders interessant für Biomethan:
- Grundsätzliches Recht auf Netzeinspeisung für Betreiber von Biomethananlagen, sofern die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- Begrenzung der freien Preisbildung, Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur
- Netzbetrieb ist Gegenstand zahlreicher staatlicher Eingriffe: Preisbildung und unternehmerische Aufgabengestaltung werden nicht durch den Markt geregelt, durch das EnWG werden Grenzen gesetzt
- Aufgaben der Regulierungsbehörden (Bundesnetzagentur und Behörden der Länder):
- Missbrauchsaufsicht
- Überwachung der Vorschriften
- Entflechtung der Netzbereiche
Stand: September 2025
Link zum Gesetz: EnWG - Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung -
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) regelt den diskriminierungsfreien Zugang zum Gasnetz und verpflichtet Netzbetreiber ausdrücklich, die Einspeisung von Biomethan zu ermöglichen. Sie enthält vorrangige Anschluss- und Zugangsrechte für Biomethan sowie besondere Bilanzierungsregeln. Die GasNZV läuft zum 31.12.2025 aus. Für Bestandsanlagen sind Übergangsregelungen geschaffen worden.
Wesentliche Anforderungen:
- Netzbetreiber müssen einen fairen, diskriminierungsfreien Netzzugang sicherstellen
- Sie sind verpflichtet, Anlagen auf Antrag vorrangig und unverzüglich an das Gasnetz anzuschließen
- Netzbetreiber müssen technische Aufwendungen vornehmen, um die Aufnahmefähigkeit des Netzes zu optimieren (Mindestverfügbarkeit: 96%)
Besonders interessant für Biomethan:
- Pflicht zur Einspeisung von Biomethan: Netzbetreiber dürfen Biomethan-Anfragen nicht grundlos ablehnen
- Netzanschlussregelung (§ 33 GasNZV): Netzbetreiber stellen Netzanschluss her und betreiben ihn; Kostenaufteilung 75% Netzbetreiber & 25% Biogaseinspeiser für bis zu 10 km Leitung; Kostenobergrenze für Einspeiser: 250.000 € für Anschluss + ersten Kilometer Verbindungsleitung
- Vorrangiger Netzzugang (§ 34 GasNZV): Abschluss vorrangiger Ein- und Ausspeiseverträge für Biomethan, sofern netzkompatibel
- Keine Ablehnung aufgrund von Kapazitätsengpässen: Netzbetreiber dürfen Einspeisung nicht mit Hinweis auf Engpässe verweigern; sie müssen wirtschaftlich zumutbare Optimierungen vornehmen
- Realisierungsfahrplan: Netzbetreiber und Einspeiser müssen einen verbindlichen Realisierungsfahrplan erstellen und der BNetzA vorlegen
- Erweiterter Bilanzausgleich (§ 35 GasNZV): Spezieller Flexibilitätsrahmen von 25% über einen 12-Monats-Bilanzierungszeitraum; für Nutzung des tatsächlich in Anspruch genommenen Flexibilitätsrahmens ist ein pauschaliertes Entgelt von 0,1 ct/kWh an den Netzbetreiber zu entrichten
Stand: September 2025
Link zur Verordnung: GasNZV - Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen -
In den Arbeitsblättern des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) sind die grundlegenden Anforderungen an Gase in Netzen der öffentlichen Versorgung festgelegt.
Besonders interessant für Biomethan:
- DVGW-Arbeitsblatt G 262: Grundlage für die Beschaffenheit von Gasen aus erneuerbaren Quellen
- DVGW-Arbeitsblatt G 260: sofern das hergestellte Biogas in das öffentliche Gasnetz eingespeist werden soll, muss es den Anforderungen des G 260 entsprechen und insbesondere den Anforderungen der zweiten Gasfamilie mit der vor Ort vorhandenen Gruppe genügen
- DVGW-Arbeitsblatt G 265-1: zusammenfassende Darstellung der Mindestanforderungen an Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme von Biogasaufbereitungs- und -einspeisungsanlagen; enthält die Vorgaben an die technische Sicherheit der zur Nutzbarmachung des Biogases erforderlichen Anlagen und deren Komponenten – von der Aufbereitungsanlage über die Verdichtung, Druckregelung, Konditionierung und Messung bis zur Einspeisung in das Gasnetz als Zusatz- bzw. Austauschgas
- DVGW-Arbeitsblatt G 415: 2024 überarbeitet; enthält die Mindestanforderungen an Planung, Bau und Betrieb von Gasleitungen bis zu 5 bar Betriebsdruck, in denen Rohbiogas oder teilaufbereitetes Biogas fortgeleitet wird
- DVGW-Arbeitsblatt G 1030: Festlegung der Anforderungen an Qualifikation und Organisation von Betreibern von Anlagen, die der Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Einspeisung von Biogas dienen; enthält damit die Vorgaben an ein technisches Sicherheitsmanagementsystem (TSM) für Biogasanlagen
Stand: September 2025
Link zu den Arbeitsblättern: DVGW e.V.: Regelwerke zu Biogas -
Die überarbeitete EU-Gasmarktrahmenrichtlinie (Juni 2024) gibt einen umfassenden Rechtsrahmen für Dekarbonisierung der Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff vor. Sie ersetzt die Richtlinie 2009/73/EG und ist künftig das zentrale Rechtsinstrument für den dekarbonisierten Gas- und Wasserstoffmarkt in der EU. Die Richtlinie soll bis August 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Hauptziel besteht darin, einen Übergang zur Klimaneutralität zu ermöglichen und zu erleichtern, indem der Aufbau eines Wasserstoffmarkts und eines effizienten Erdgasmarkts sichergestellt wird.
Wesentliche Anforderungen:
- Einheitlicher EU-Rahmen für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff zur Unterstützung des Übergangs zur Klimaneutralität
- Förderung eines offenen, wettbewerbsorientierten EU-Marktes mit klaren Regeln für Marktintegration, Markteintritte und grenzüberschreitenden Handel
- Einführung und Harmonisierung von Zertifizierungs- und Qualitätsstandards für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase
- Erweiterte Begriffsbestimmungen und Einbindung neuer Energieträger wie Wasserstoff
Besonders interessant für Biomethan:
- Priorisierter Netzzugang: Zugang erneuerbarer Gase, insbesondere Biomethan, zu Gasnetzen und Märkten wird priorisiert und erleichtert
- Zertifizierungssysteme: Einführung EU-weit einheitlicher Zertifikate für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase
- Erweiterte Begriffsbestimmungen („natural gas“, „renewable gas“, „low-carbon gas“ und „low-carbon hydrogen“), die Biomethan eindeutig einordnen und regulatorische Planungssicherheit schaffen
- Unterstützung in Transformationsphasen: Biomethan profitiert von Maßnahmen zur Marktstabilität während Preiskrisen und von Übergangsregeln für bestehende Gasinfrastrukturen
Stand: September 2025
Link zur Richtlinie: Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG