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Impulspapier: 12+ Zwölf ergänzende Maßnahmen für das Wind-an-Land-Gesetz

ERSCHEINUNGSDATUM: 6/2022
FORMAT: DIN A4
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Eine der zentralen Säulen für die Dekarbonisierung des Energiesystems ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht deshalb bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent Erneuerbaren Energien im Stromsektor und eine entsprechende Erhöhung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien vor.

Der Windenergie an Land kommt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle zu: Ausgehend von aktuell rund 56 GW muss die installierte Leistung bis 2030 auf 115 GW mehr als verdoppelt werden. Das bedeutet, dass der jährliche Kapazitätszubau (netto) bis 2030 im Durchschnitt rund viermal so hoch wie im Jahr 2021 liegen muss.

Diesem Ziel steht gegenwärtig jedoch eine lange Realisierungsdauer neuer Windenergieprojekte entgegen: Bis zur schlüsselfertigen Übergabe eines Onshore-Windenergieprojekts vergehen aktuell sieben bis acht Jahre.

Durch eine Neuordnung der Schutzgüterabwägung im Artenschutz, eine Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Flächenausweisung für Windenergie von 2 % der Landesfläche in den Bundesländern will die Bundesregierung dieses Problem kurzfristig mit dem Wind-an-Land-Gesetz adressieren. Vermeintlich kleinteilige Maßnahmen stehen dabei jedoch nicht im Zentrum der Diskussion. Im heute veröffentlichten Impulspapier stellt die dena daher zwölf ergänzende Maßnahmen vor, die sich mit einem vergleichsweise geringen administrativen Aufwand umsetzen lassen. In Summe können diese Maßnahmen eine Prozessbeschleunigung von mehreren Monaten erzielen bzw. zu einer Optimierung bestehender Anlagen beitragen.

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