Pressemitteilung, Berlin

Statement von Andreas Kuhlmann zur Vorstellung der deutschen Klimabilanz 2020

Heute hat das Umweltbundesamt im Rahmen des neu eingeführten jährlichen CO2-Monitoring die Emissionsdaten aus 2020 vorgelegt. Zum ersten Mal dienen diese Zahlen zur Bewertung der im Klimaschutzgesetz verbindlich festgehaltenen Treibhausgasminderungsziele der einzelnen Sektoren. Bei Zielverfehlungen müssen die Bundesressorts des jeweiligen Sektors innerhalb von drei Monaten Sofortmaßnahmen vorlegen. Zu dem neuen Vorgang erklärt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena):

„Der heute vom Expertenrat für Klimafragen vorgestellte ‚Bericht zur Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020‘ ist ein sehr guter und wichtiger Beitrag zur Bewertung der vom UBA vorgelegten Datengrundlage. Er ist damit insgesamt ein wichtiger Baustein für den weiteren Prozess im Rahmen des Klimaschutzgesetzes. Er zeigt wichtige Bereiche auf, in denen der Prozess in Zukunft auch noch verbessert werden kann und sollte. Er dokumentiert zudem gut das Zustandekommen und die Spannbreiten der zu bewertenden Daten, was wiederum für eine verlässliche Bewertung entscheidend ist. Ebenso positiv ist zu beurteilen, dass im Bericht darauf eingegangen wird, an welchen Stellen noch mehr Daten wünschenswert sind. Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmend ambitionierter werdenden Klimaschutzziele braucht es eine valide Datenerfassung. Sie sollte daher im Fokus der Weiterentwicklung der Schätzung der Treibhausgasemissionen stehen. Mögliche Datenunsicherheiten haben eine hohe Relevanz für die Gesetzgebung.

Daher leistet der Bericht sehr gute Arbeit und zeigt sich als notwendiges Instrument im Monitoring zum Klimaschutzgesetz. Auch wenn Corona-Effekte nicht umfassend methodisch zu separieren sind, so haben sich der Gebäudebereich und vor allem die Mobilität deutlich anders entwickelt als eine Trendfortschreibung hätte erwarten lassen. Dabei darf nicht übersehen werden: Es wird voraussichtlich eine Rückkehr zu den normalen Trends geben. Ohne die coronabedingten Sondereffekte wäre vor allem das Klimaziel im Verkehrssektor nicht erreicht worden. Das zeigt einerseits den notwendigen Handlungsdruck, aber auch die Wirksamkeit eines veränderten Verkehrsverhaltens. Maßnahmen für künftig weniger Verkehr und ein konsistenter Ansatz zur Reduktion der Emissionen müssen zügig eingeführt werden.

Wichtig sind auch die Hinweise auf die Zusammenhänge mit der zukünftigen Ausrichtung der europäischen Klimapolitik und dessen Wechselwirkung mit den sektorspezifischen Vorgaben im Klimaschutzgesetz. Kurzum: Ein guter Beitrag mit sehr konkreten Verbesserungsvorschlägen eines neuen, wichtigen und auch innovativen Gesetzgebungsprozesses zur Erreichung der Klimaschutzziele. Fragen der zukünftigen Datenerfassung (und Bewertung) sollten bei der Weiterentwicklung im Fokus stehen.“

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