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Carbon-Leakage Verordnung – Klimaschutzmaßnahmen und Beihilfedifferenzierung entscheidend

dena begrüßt in ihrer Stellungnahme den Entwurf der Carbon-Leakage Verordnung und schlägt Weiterentwicklungen vor

Das Bundesumweltministerium hat im Februar 2021 einen Entwurf zur Carbon Leakage Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorgelegt. Dieser sieht Kompensationsregelungen für Unternehmen vor, die in besonderem Maß im internationalen Wettbewerb stehen und dadurch von Carbon-Leakage – der Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland – betroffen sind. Die Stellungnahme der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu diesem Entwurf zeigt dessen Weiterentwicklungspotenziale auf: Durch eine weitere Differenzierung der sektorbezogenen Kompensationsgrade, eine kritische Prüfung der Liste auf tatsächliche Betroffenheit und durch eine Konkretisierung der qualitativen Aufnahmekriterien für neue Sektoren können einheitlichen Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen werden. Die vorgesehene Verknüpfung von klimafreundlichen Investitionen mit der anteiligen Befreiung vom CO2-Preis, die wichtige Anreize für Unternehmen setzt, wird in der Stellungnahme begrüßt.