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Symboldbild, welches Recht und Judikative darstellt.

Rechtliches

Warum müssen Förderprüfungen durchgeführt werden?

Förderprüfungen dienen der Kontrolle der rechtmäßigen Mittelverwendung im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW).

Über Förderprogramme wie die EEW werden individuelle Anträge bewilligt oder Verträge mit den Unternehmen abgeschlossen. Bei den im Rahmen der EEW erhaltenen Zuwendungen handelt es sich um Subventionen, deren korrekte Verwendung sichergestellt sein muss. Die entsprechenden Verwendungsnachweise bilden die Basis für die Überprüfung der Mittelverwendung. Die Unternehmen stimmen bereits mit der Einreichung des Förderantrags einer möglichen Prüfung der geförderten Maßnahme zu. Im Zuge der Prüfung erfolgt ein Abgleich der im Förderantrag bewilligten mit der im Unternehmen umgesetzten Maßnahme (siehe dazu auch die beteiligten Akteure der Förderprüfungen).

Die Unternehmen sind gefordert, die im Rahmen der Förderprüfung in der EEW benötigten Daten bereitzustellen sowie an Befragungen und sonstigen Datenerhebungen teilzunehmen. Sollte aus triftigen Gründen – etwa einem Krankheitsfall – eine Verschiebung der Prüfung notwendig werden, ist möglichst zeitnah ein Ersatztermin festzulegen.

Erhebung von Daten bei der Prüfung – Wie die Daten geschützt sind

Im Rahmen der Förderprüfungen werden unterschiedliche Informationen erhoben, beispielsweise zur technischen Umsetzung der geförderten Maßnahmen oder zur Prüfung von Zahlungsbelegen. Diese Daten werden ausschließlich für die in der Förderrichtlinie genannten Zwecke verwendet und vertraulich behandelt. Im Zuge des übergreifenden Monitoring- und Evaluierungsprozesses (M&E) werden sämtliche Daten in anonymisierter, aggregierter Form zusammengefasst. Dies stellt sicher, dass sich keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Personen, Unternehmen oder Einrichtungen ziehen lassen.

Für die Durchführung der Förderprüfungen in der EEW gelten die Rechte und Pflichten gemäß den Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Um diesbezüglich allen rechtlichen Anforderungen zur Datenverarbeitung gerecht zu werden, hat die dena mit dem BMWE eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abgeschlossen. Jeglicher Umgang mit Daten findet auf Grundlage dieser Vereinbarung und der mit der Einreichung des Förderantrags erteilten Zustimmung der Unternehmen zur Datenerhebung statt.

Um die Dokumente und Daten der Stichproben datenschutzrechtlich korrekt zu verarbeiten, hat die dena geschützte Prozesse zur Datenverarbeitung implementiert. So werden verschiedene Serverumgebungen verwendet, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen des BMWE sowie der bilateral geschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen dena und KfW entsprechen.

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    Qualitätssicherung bei den Förderprüfungen in der EEW

    Die dena gewährleistet die Qualität der Förderprüfungen durch gezielte Maßnahmen wie Schulungen für Fachprüferinnen und Fachprüfer oder durch die Erstellung standardisierter Dokumentationsgrundlagen.