Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik. Mit Hilfe des GEG sollen die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung im Gebäudesektor erreicht werden – insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2045 sowie etwa 40 Prozent Endenergieeinsparung durch Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik im Vergleich zu 2020. Es formuliert bauliche und heizungstechnische Anforderungen an Gebäude und legt die energetischen Standards für Neu- und Bestandsbauten bei Sanierungen fest. Das GEG trat zum 1. November 2020 in Kraft und führte das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Das Gesetz wird in seiner Wirkung von weiteren Normen und Rechtsvorschriften unterstützt.
Einfaches und einheitliches Ordnungsrecht
Für den Neubau ist mit der Energieeinsparverordnung ein verlässlicher Orientierungsrahmen für Gebäudeeigentümer und Planer gesetzt. Im Gebäudebestand setzt die EnEV größtenteils auf Freiwilligkeit. Wichtig ist dabei - wie im NAPE skizziert - die ordnungspolitischen Vorgaben zu vereinfachen und die Förderung flankierend dazu noch attraktiver zu gestalten.
Dass Ordnungspolitik planbare und zuverlässige Perspektiven schafft, ist im Sinne der dena. Sie setzt sich dafür ein, dass das Ordnungsrecht klare Ziele definiert, dabei aber technologieoffen sowie energieträgerneutral bleibt und größtmögliche Freiheiten gewährt. Die dena unterstützt daher ein (bundes-) einheitliches und möglichst einfaches Ordnungsrecht.
In diesem Sinne organisiert die dena unter anderem Fachdialoge und Expertentische für Vertreter aus Politik und Wirtschaft. Damit begleitet sie die Weiterentwicklung der rechtlichen Anforderungen wie etwa der EnEV sowohl inhaltlich als auch politisch.
Energieeffizienz steigern durch Aufklärung
Akzeptanz für energieeffizienzsteigernde Maßnahmen im Gebäudebereich sind durch umfassende Information, kompetente Beratung sowie fachgerechte Planung in Kombination mit gezielter staatlicher Förderung zu erreichen. Bestehende Instrumente in Ordnungsrecht, Förderung und Marktgestaltung sollten deshalb gezielt weiter ausgebaut und gestärkt werden. Zudem sollte auf Basis einer unabhängigen, qualifizierten Energieberatung ein individuelles Konzept erarbeitet werden, in dem passend zum Gebäude der richtige Energieträger und die geeignete Technologie ausgewählt werden.
Eine Möglichkeit die Ergebnisse einer Energieberatung anschaulich und leicht verständlich darzustellen ist der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP). Das Instrument eignet sich für die Erstellung von Fahrplänen für die Schritt-für-Schritt-Sanierung sowie für die Gesamtsanierung in einem Zug. Aktuelle Informationen sowie Downloads von Handbuch, Kurzanleitung und Checkliste zum iSFP bietet das Gebäudeforum klimaneutral.
GEG-Sprechstunde für Energieberater
Damit eine qualifizierte Energieberatung gewährleistet ist, bietet das Serviceteam des Gebäudeforums klimaneutral eine Sprechstunde für Fachleute an: Bei Fragen zu speziellen Projekten im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bzw. der Bilanzierung können sich Energieberatende Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr und Montag von 14 bis 16 Uhr telefonisch und online per Kontaktformular an das Serviceteam wenden. Weitere Informationen zu GEG, EnEV, Normen und Gesetzen finden Fachleute im Gebäudeforum klimaneutral.
Unsere Publikationen
Leitfaden Energieausweis: Teil 1 – Energiebedarfsausweis: Datenaufnahme Wohngebäude.
Leitfaden für Aussteller von Energieausweisen zur Datenaufnahme für…
Leitfaden Energieausweis: Teil 2 – Modernisierungsempfehlungen für Wohngebäude.
Leitfaden für Aussteller von Energieausweisen zum Vorgehen bei der…
Leitfaden Energieausweis: Teil 3 – Energieverbrauchsausweise für WG und NWG.
Leitfaden für Aussteller von Energieverbrauchsausweisen für Wohn- und…