Verkauf der KfW-Anteile, Arbeitnehmenden-Vertretung im Aufsichtsrat

Berlin, 13. Juli 2023. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat ihren Eigenanteil am Unternehmen erhöht. Sie übernahm die bisherigen Anteile an der Gesellschaft von der KfW Bankengruppe. Der Verkauf dieser Anteile und die Übernahme durch die dena waren seit längerem geplant. Der entsprechende Kaufvertrag wurde nun am 10. Juli unterzeichnet und anschließend die Zahlung an die KfW getätigt. Finanziert hat die dena den Rückkauf aus dem Eigenkapital. Aufsichtsrat wie Gesellschafterversammlung hatten zuvor zugestimmt.

Mit dem Verkauf erwirbt die dena einen Unternehmensanteil von 26 Prozent und erhöht ihre Beteiligung an der Gesellschaft auf insgesamt 50 Prozent. Die weiteren 50 Prozent der Anteile hält der Bund. Die Anpassung der Gesellschafterstruktur der dena wird entsprechend umgesetzt.

Der Zeitpunkt des Verkaufs wurde auch so gewählt, dass dies bei der bevorstehenden Neuerung im Aufsichtsrat Berücksichtigung finden kann. Am 6. Juli hat die dena im Bundesanzeiger eine Meldung veröffentlicht, dass sie die Grenze von 500 Mitarbeitenden überschritten hat. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Drittelbeteiligungsgesetz und im Aktiengesetz müssen nun im Aufsichtsgremium ein Drittel der Mandate an Vertreterinnen und Vertreter der Belegschaft vergeben werden. Im neunköpfigen Aufsichtsrat der dena sind dies drei Mandate. Wer diese Mandate wahrnimmt, wird bis Jahresende in einer Wahl in der dena-Belegschaft ermittelt. Der Bund behält weiterhin das Recht, die Vertreterinnen und Vertreter für sechs Mandate, inklusive dem Aufsichtsratsvorsitzenden, zu berufen. Bis zum Abschluss dieser Belegschafts-Wahl und der konstituierenden Sitzung des neuen Gremiums bleibt der Aufsichtsrat in seiner aktuellen Besetzung im Amt.