Gesetzentwürfe zur Energiewende: Wichtige Meilensteine – aber ausbaufähig

Andreas Kuhlmann zu den Kabinettsbeschlüssen zu Energieeffizienz und Gebäuden

Berlin, 19. April 2023. Das Bundeskabinett hat heute die Entwürfe zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, die für das Ziel der Klimaneutralität Deutschlands von großer Bedeutung sind. Dazu Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena):

„Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen hat das Kabinett wichtige Weichen gestellt, die in den Bereichen Energieeffizienz und Gebäude Fortschritte bei den gesetzten Einsparzielen von Treibhausgasen bringen werden. Dies ist auch dringend notwendig, denn die Hälfte der Strecke, die wir mit Blick auf die Klimaziele zu gehen haben, beruht auf Einsparungen von Energie in allen Sektoren. Der Expertenrat für Klimafragen hat jüngst in seinem Bericht feststellen müssen, dass hier noch längst nicht alle Schritte gegangen sind. So verfehlte der Gebäudesektor 2022 – im dritten Jahr hintereinander – die gesetzlichen Vorgaben zur Emissionsminderung, und beim Thema Energieeffizienz wurden weitere konkrete Maßnahmen deutlich angemahnt.

Beide Kabinettsentwürfe sind Meilensteine, bei beiden sieht die dena allerdings auch noch Handlungs- bzw. Nachbesserungsbedarf, der in den bevorstehenden parlamentarischen Beratungen berücksichtigt werden sollte.

Zum EnEfG: Der Fokus auf mehr Endenergieeinsparungen ist richtig, denn der Gesetzentwurf regelt nun eindeutig die nationalen Ziele und Rahmenbedingungen und vermittelt so Klarheit. Allerdings muss dieser Rechtsrahmen von praktischen Unterstützungsangeboten auf allen Ebenen flankiert werden, bei Bund, Ländern und Kommunen ebenso wie bei Unternehmen. Dies erfordert zusätzliche finanzielle Ressourcen. Hier ist auch der Bund mit weiteren Angeboten wie einem stimmigen Regelungssystem, praktischen Maßnahmen und Hilfen zur Marktentwicklung gefragt.

Die jetzt im EnEfG enthaltenen Regelungen sind allerdings nicht ausreichend, um die geltenden, ambitionierten Ziele zu erreichen oder künftige, noch ambitioniertere Ziele zu erfüllen. Notwendig wären konkrete Umsetzungspflichten nicht nur für die Abwärmenutzung oder die Effizienz von Rechenzentren, sondern auch allgemein für wirtschaftliche Maßnahmen zur Endenergieeinsparung – im vorliegenden Entwurf gibt es davon nur noch wenige. Positiv ist die verpflichtende Einführung von Energie- bzw. Umweltmanagementsystemen bei größeren Energieverbrauchern, denn das schafft Transparenz und ist häufig der erste Schritt zu eigenen Aktivitäten.

Viele wichtige Energieeffizienzthemen fehlen aber auch im aktuellen EnEfG-Entwurf: Um weitere Effizienzpotenziale zu erschließen, sollten auch der Ausbau digitaler und interaktiver Informations- und Beratungsangebote, die Energiedatentransparenz inklusive Smart Meter-Nutzung, aber auch die Marktentwicklung bei Energiedienstleistungen – von Energieberatung bis Energieeinsparcontracting – viel stärker vorangetrieben werden.

Zum GEG: Der Entwurf markiert mit der 65%-Erneuerbaren-Regelung einen notwendigen Paradigmenwechsel hin zum verpflichtenden Einsatz Erneuerbarer Energien im Gebäudesektor. Positiv zu bewerten ist, dass für Gebäude sowohl im Bestand als auch im Neubau eine große Breite an Realisierungsmöglichkeiten vorgesehen wird, die der Vielfalt des Gebäudesektors Rechnung trägt. Allerdings wird der Gesetzentwurf mit seinen verschiedenen Einzelregelungen bezüglich Wirkung und Zielerfüllung im parlamentarischen Verfahren sicher noch Anpassungen erfahren.

Mit den aktuell gültigen Förderprogrammen für den Heizungstausch sind gute Anreize für Eigentümerinnen und Eigentümer gesetzt, schon jetzt in Energieeffizienz und in die Erneuerbaren-Nutzung im Gebäude zu investieren. Die heute parallel zum GEG beschlossenen Eckpunkte für eine nach sozialen Kriterien angepasste Förderung bedürfen allerdings bedauerlicherweise noch einer Konkretisierung. Besser wäre es sicher gewesen, die Förderthematik vor einer öffentlichen Diskussion der Einzelvorhaben nachvollziehbar kommuniziert zu haben. Die Förderrichtlinie richtet sich maßgeblich nach dem Alter bestehender Heizungen und berücksichtigt bislang soziale Kriterien wie Einkommen oder Vermögen nicht in ausreichendem Maße.

Darüber hinaus wird es wichtig sein, das GEG nun mit der kommunalen Wärmeplanung zu verknüpfen. Kommunale Wärmepläne erhöhen die Planungssicherheit von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Aus den Plänen wird klar ersichtlich, welche Wärmeversorgung für sie infrage kommt. Eine erfolgreiche kommunale Wärmeplanung trägt damit zu einer erfolgreichen Umsetzung des GEG bei."