
Die Inhalte der Förderprüfungen EEW
Im Rahmen der Förderprüfung wird erfasst, ob die geförderten Maßnahmen tatsächlich so umgesetzt wurden wie im Förderantrag vorgesehen und von BAFA oder KfW bewilligt bzw. zugesagt. Hierfür findet die Begutachtung in zwei Prüfungsfeldern statt.
Bei der Unterlagenprüfung werden diejenigen Unterlagen im Original gesichtet, die als Teil des Förderantrags beim BAFA bzw. der Hausbank eingereicht wurden. Darüber hinaus werden optional weitere Dokumente herangezogen, die den korrekten Einsatz der geförderten Maßnahmen belegen.
Bei der Besichtigung der geförderten Maßnahmen handelt es sich um einen Technologie-Check, bei dem überprüft wird, ob die geförderten Technologien oder Maßnahmen wie im Antrag beschrieben installiert und in Betrieb genommen wurden. Dafür werden neben den Technologien selbst auch entsprechende Datenblätter und Betriebsnachweise gesichtet.
Alle Erkenntnisse aus der Unterlagenprüfung und der Besichtigung der Maßnahme werden in Form einer standardisierten Checkliste durch die Fachprüferin bzw. den Fachprüfer dokumentiert. Sollten Informationen fehlen, muss dies gegenüber der Fachprüferin bzw. dem Fachprüfer plausibel erklärt werden.
Geprüfte Fördermodule des EEW
Die Förderprüfungen werden für geförderte Projekte im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) in den Modulen 1 bis 4 sowie 6 vorgenommen.
Inhalt dieses Projekts ist es, geförderte Maßnahmen im Rahmen der EEW zu prüfen. Hierbei wird nicht zwischen kleineren und größeren staatlichen Beihilfen unterschieden (sogenannte De-Minimis-Beihilfen bzw. Förderung gemäß AGVO). Die Prüfungen sollen gewährleisten, dass die Fördermittel korrekt verwendet werden.
Im Rahmen der Förderprüfungen EEW werden folgenden Fördermodule geprüft:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Förderprüfungen für EEW-Modul 5 „Transformationspläne“ sowie für den Förderwettbewerb werden in diesem Projekt nicht umgesetzt.
Die Förderrichtlinie des EEW wird stetig weiterentwickelt. Daher ändern sich auch die Rahmenbedingungen zum Erhalt der Förderung regelmäßig. In der Stichprobe für die Förderprüfungen sind nur Maßnahmen enthalten, die zum Zeitpunkt der Stichprobenziehung abgeschlossen sind. In den Förderprüfungen werden immer die Versionen der Förderrichtlinie betrachtet, die zum Zeitpunkt der Einreichung, bzw. der Zusage des jeweiligen Förderantrags aktuell waren.