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17.12.24

Kriterienkatalog aktualisiert

Der Kriterienkatalog des Biogasregisters wurde aktualisiert, wobei die Anpassungen hauptsächlich die Deaktivierung ausgelaufener Kriterien sowie die Aktualisierungen der Gesetzesverweise umfasst. Im Fokus steht dabei Folgendes:

Die Änderungen des § 9 Absatz 5 EEG 2023 durch Drucksache 20/8657 (Solarpaket I) haben zur Folge, dass weiterhin Kriterium 17a Gasfackel/Gasverbrauchseinrichtung aktiv ist, die Kriterien 17, 35 und 35b zu Gärrestlagerabdeckung, Verweildauer und Gasverbrauchseinrichtung demnach jedoch nicht länger relevant und nicht mehr anzuwenden sind.

Weiter ist Kriterium 21 Methanemission (EEWärmeG 2009) nicht mehr anzuwenden, da die Methanemissionen durch Kriterium 38 und der Stromverbrauch durch Kriterium 9 abgedeckt werden.

Ebenso verhält es sich mit Kriterium 22 regenerative Prozesswärme/Abwärme (EEWärmeG 2009): Dieses Kriterium ist nicht mehr anzuwenden und wird durch Kriterium 10 abgedeckt.

Der Gesetzverweis zur EBeV wurde in Kriterium 27 Massenbilanzierung bis zur Einspeisung in das Erdgasnetz getrichen, da die EBeV 2022 ausgelaufen ist und in der EBeV 2030 die bisherigen Vorgaben zur Massenbilanzierung nicht fortgeführt wurden.

Uns als Registerführung ist bewusst, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des aktualisierten Kriterienkataloges die Auditierungen für die Nachweisperiode 2025 bereits gestartet sind. Da sich jedoch keine grundsätzlichen Anforderungen der Kriterien ändern, keine Kriterien hinzugefügt bzw. Nummerierungen verändert wurden, gehen wir von geringen Auswirkungen auf die Nachweisführung aus und können Ihnen hiermit einen Krtiterienkatalog nach der aktuellen Gestzesgrundlage zur Verfügung stellen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.