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Funktionsweise

Wie läuft die Nachweisführung?

Hier finden Sie eine Übersicht über die Funktionsweise des Biogasregisters und die Dokumentationszeitpunkte innerhalb der Massenbilanzierung.

Der Biomethanproduzierende bucht das von ihm ins Erdgasnetz eingespeiste Biomethan ins Register ein. Ein Umweltgutachter oder sonstiger Sachverständiger (Auditor) prüft Anlage und Produktion vor Ort und bestätigt Menge, Eigenschaftsprofil und Herkunft des Biomethans im Register. Produzierende und Zwischenhandelnde buchen die abgenommenen Biomethanmengen entsprechend der Lieferkette auf die Konten anderer Registerteilnehmer um. Die verbrauchende Person entnimmt das Biomethan aus dem Erdgasnetz und bucht selbst oder mithilfe seines Lieferanten die entsprechende Menge aus dem Register aus. Der Verbrauchende erhält bei der Ausbuchung einen Registerauszug über die verbrauchte Menge mit Herkunft, Eigenschaftsprofil sowie Einspeise- und Entnahmeinformationen. Diesen kann der Verbrauchende dann für die Beantragung gesetzlicher Erstattungen und Vergütungen verwenden.

Um das Biogasregister nutzen zu können, muss zuerst ein Anlagenaudit durch einen Umweltgutachtenden durchgeführt werden. Dieser prüft an Hand verschiedener Kriterien die konforme Herstellung des Biomethans. Sind alle Kriterien erfüllt, kann der Biomethanproduzierende mit der Einstellung von Biogasmengen in das Biogasregister beginnen.

Zur Verifizierung der Mengen und der Qualität des Biomethans wird ein weiteres Audit durchgeführt, welches normalerweise die jährlich produzierten Biomethanmengen der Anlage umfasst. Das Gutachten wird in das Biogasregister hochgeladen und von der dena Registerführung auf Kohärenz mit den Daten der Biomethanproduzierenden geprüft. Nach der Freigabe durch die dena kann das Biomethan verbraucht werden: Der Verbrauchende wird im Biogasregister eingetragen und der Registerauszug erstellt. Damit steht dem Endverbrauchenden ein sicherer und nachvollziehbarer Nachweis des von ihm genutzten Biomethans zur Verfügung.

Anforderungen und Dokumentationszeitpunkte

Zur Erfüllung der Anforderungen nach EEG und EEWärmeG muss im Rahmen der Massenbilanzierung die jeweilige Menge Biomethan lückenlos von ihrer Herstellung (Beginn der Massenbilanzierung) über ihre Einspeisung in das Erdgasnetz und ihren Transport im Erdgasnetz bis zu ihrer Entnahme aus dem Erdgasnetz (Ende der Massenbilanzierung) dokumentiert werden. Dabei wird in drei Dokumentationszeitpunkte unterschieden: