Das Biogasregister Deutschland ist eine Plattform zur standardisierten und einfachen Dokumentation von Nachweisen über Biogasmengen und -qualitäten im Erdgasnetz.
Das Biogasregister richtet sich an Personen, die aufbereitetes und in das Erdgasnetz eingespeistes Biogas, sogenanntem Biomethan oder Bioerdgas, produzieren, handeln oder verbrauchen.
Im Biogasregister Deutschland werden Nachweise für die Verwendung von Biomethan dokumentiert, insbesondere für die
Strom- und Wärmeproduktion (EEG)
Wärmeproduktion (GEG)
Als neutraler Stakeholder betreibt die Deutsche Energie-Agentur (dena) das Biogasregister und stellt ein System zur Verfügung, mit dem Biomethan von der Produktion bis zum Verbrauch zertifiziert und nachverfolgt werden kann.
Hintergrund des Biogasregisters
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat das Konzept für das Biogasregister Deutschland im Jahr 2009 mit Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und im Dialog mit Marktteilnehmenden sowie Expertinnen und Experten aus Politik und Wirtschaft entwickelt.
Die dena betreibt seit dem das Biogasregister Deutschland als Registerführung.
Weitere Informationen
Erwähnung des Biogasregisters im Gesetzentwurf zum EEG 2012
Ausdrückliche Nennung des Biogasregister in der Begründung zum Gesetzentwurf des EEG 2012:
Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2009 brachte eine wichtige Neuerung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von Biogas zur Strom- und Wärmeproduktion in Deutschland. Seitdem ist neben der Vor-Ort-Verstromung des Biogases auch die Möglichkeit vorgesehen, Biogas auf Erdgasqualität aufzubereiten und in das Erdgasnetz einzuspeisen. Durch Handel, Entnahme und Nutzung des Biogases anderenorts zur Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen lässt sich für den daraus produzierten Strom ebenfalls die EEG-Vergütung erlangen.
Voraussetzung für den Vergütungsanspruch ist ein der Systematik des EEG genügender Nachweis der Herkunft (u.a. eingesetzte Rohstoffe und technische Standards bei der Biogasproduktion und Aufbereitung) des eingesetzten Biomethans. Aus Sicht des Stromproduzenten ist ein verlässlicher Nachweis insofern erforderlich, als dass das EEG einen Anlagenbetreiber dauerhaft vom Anspruch auf Vergütung ausschließt, sobald zu einem Zeitpunkt keine EEG-fähige Biomasse zur Stromerzeugung eingesetzt wurde. Das EEG 2009 enthält entsprechende Anforderungen an eine EEG-Dokumentation auf den einzelnen Wertschöpfungsstufen, definiert jedoch keinen Standard und entsprechende Prozesse.