Auslegungshilfe Massenbilanz bei Ersatzbeschaffung
Aufgrund von Insolvenzen und Lieferausfällen in der näheren Vergangenheit, stellt sich oft die Frage wie Endkunden rechtssicher Ersatzlieferungen beschaffen können um bspw. EEG-Vergütung oder GEG-Verpflichtungen erfüllen zu können.
Da der Gesetzgeber aber keine eineindeutigen Regelungen geschaffen hat, was unter einer massenbilanziellen Lieferung von Biomethan über das Erdgasnetz zu verstehen ist, sind die folgenden abstrakten, eine Rechtsprüfung im Einzelfall nicht ersetzenden Ausführungen als Beitrag der Risikoabwägung anzusehen und nicht als rechtlich bindend. Eine abschließende Beurteilung kann nur durch die mit der Kontrolle zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen beauftragten Personen (Gutachter, Netzbetreiber und letztlich Gerichte) erfolgen.