Anpassungen der Vorgaben zum massenbilanziellen Nachweis
Internationaler Handel
Ab sofort werden Biomethanmengen, die aus dem EU-Ausland ins dena Biogasregister importiert werden, ohne gesonderten Nachweis im Status „grün“ eingebucht und erfüllen somit die Vorgaben einer massenbilanziellen Lieferung.
Durch Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 werden bei gasförmigen Brennstoffen das EU-Verbundnetz als ein einziges Massenausgleichssystem angesehen. Demnach werden hiermit die Vorgaben im Biogasregister zur Nachweisführung von importierten Biomethanmengen angepasst.
Die bisherige Vorgabe, dass für importierte Mengen - die zunächst standardmäßig im Status „gelb“ eingebucht wurden - ein Nachweis in Form einer Kapazitätsbuchung an einer Grenzkuppelstelle vorgelegt werden musste, um eine massenbilanzielle Lieferung zu dokumentieren, entfällt. Bei Mengen aus dem nicht-EU-Ausland (z.B. UK) ändert sich vorerst nichts und es wird weiterhin ein Nachweis in Form einer Kapazitätsbuchung für eine massenbilanzielle Lieferung verlangt.
Bereits eingebuchte Mengen werden kurzfristig auf Antrag des Unternehmens, welches im Biogasregister den Import angenommen hat, von Status „gelb“ zu „grün“ geändert. Dieser Antrag kann formlos per E-Mail an support@biogasregister.de unter Angabe der Chargennummer(n) gestellt werden.